Es ist eine der beliebtesten TV-Sendungen der öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland. Die ZDF-Sendung „Bares für Rares“ begeistert zwischen Montag und Freitag tagtäglich die Menschen.
In der Sendung, die von Horst Lichter begleitet wird, können Menschen alte Schätze, Vererbtes oder sonstige Gegenstände, die für Händler und Sammler von Wert sein könnten, mitbringen.
Um wirklich Geld zu verdienen, müssen Experten die Gegenstände zuvor untersuchen, um sicherzustellen, dass es grundsätzlich interessant für Händler ist.
Ist es von den Experten abgenommen, werden die Gegenständen einer Händler-Jury vorgestellt, die, wenn Interesse besteht, auf das Objekt bieten.
Nun kam es zu einem Rekord-Kauf. Über 40.000 Euro gab Händlerin Susanne Steiger für eine alte Reliquie aus. Nun schreitet ein Anwalt ein und erklärt den Deal für ungültig.
Mutter Cosima Birk und ihre Tochter Stephanie Huber kamen mit einem ganz besonderen Schatz in die beliebte ZDF-Sendung.
Sie brachten einen Kreuz-Anhänger mit, der mit 40-karätigen Diamanten besetzt war. Doch sei das nicht genug, sollen in dem Kreuz drei Holzsplitter des Kreuzes verarbeitet worden sein, an dem Jesus genagelt worden war.
Allein die Diamanten haben ein Materialwert von knapp 15.000 Euro. Hinzu kommt ein päpstliches Siegel, welches auf der Rückseite des diamantbesetzten Brustkreuzes und die Echtheit sowie das Alter von mindestens 300 Jahren bestätigen soll.
Kunsthistorikerin Heide Rezepa-Zabel, die für die Sendung zur Expertise da ist, schätzte den Wert auf 60.000 bis 80.000 Euro.
„Nur“ 42.000 Euro bekommen
Am Ende ließen sich Mutter und Tochter allerdings auf knapp 42.000 Euro handeln. Ganz zur Freude von Juwelierin Susanne Steiger, die den Deal perfekt gemacht hatte.
Die Bild-Zeitung berichtet daraufhin, dass mehrere Antiquitätenhändler empört waren über den Preis.
„Sollte die Pektorale tatsächlich echt sein, kann der Wert ins Unermessliche steigen. Zum reinen Materialwert kommt der ideelle Wert der Reliquie. Für besondere Stücke geben Sammler Mondpreise aus. Hunderttausende Euro.“, erklärt ein Händler aus Bayern.
Genau dies sorgte laut dem Nachrichtenportal „Der Westen“ für große Aufregung. „Ich habe die Sendung auch gesehen und fand das unerhört“, sagte der Rechtsanwalt und Notar Friedemann Ungerer aus Bergen auf Rügen.
Kauf sei rechtswidrig
Er verweist auf die Unerfahrenheit der Verkäuferinnen und zweifelt daher die Rechtsgültigkeit des Geschäfts an.
Dabei verweist er auf Paragraf 138 im Bürgerlichen Gesetzbuch. Darin steht, dass ein Rechtsgeschäft nichtig wird, sobald jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, Unerfahrenheit oder Mangel des Urteilsvermögens eines anderen Vermögensvorteile für sich oder einen Dritten erhält.
Das Team von „Bares für Rares“ reagiert darauf.
Gegenüber dem Portal „Der Westen“ sagten sie:
„Wie alle Verkäufer, so wurden auch die Verkäuferinnen des Brillantkreuzes von der ‚Bares für Rares‘-Redaktion im Vorfeld und während der Aufzeichnung immer wieder daran erinnert, dass sie sich jederzeit gegen einen Verkauf entscheiden können. Mutter und Tochter gaben keinen Anlass zu der Vermutung, dass sie den Wert des Kreuzes nicht kennen und ihre Verkaufsentscheidung nicht gründlich überdacht haben.“
Hier kannst du dir den Rekord-Deal nochmal ansehen:
Wie siehst du das? Findest du, dass bei dem Geschäft alles mit rechten Dingen zugegangen ist?