Deutschland: Bei Verbrechen und Straftaten im Tatbereich Kindesmissbrauch und Kinderpornografie spricht man oft vollkommen zurecht Widerwärtigkeit.
Menschen, die Kinder sexuell, physische oder psychisch schädigen, begehen nicht nur verwerfliche Verbrechen, sondern stehlen damit den unschuldigen Opfern oft ihre Kindheit.
Betroffene Kinder sind oft für ihr Leben geschädigt und brauchen enorme Aufarbeitungsprozesse, um sich von dem Erlittenen zu erholen.
Die Strafen für Verbrechen wie Kindesmissbrauch und Kinderpornografie sind in manchen Fällen zwar durchaus strikt, doch Kritikern sind die durchschnittlichen Strafen bei solchen Vergehen oft noch zu gering.
Dies will das zuständige Kabinett der Bundesregierung nun ändern und hat einen Beschluss erarbeitet. Sobald der Bundestag zustimmt, werden die Strafen für Missbrauch von Schutzbedürftigen und den Besitz und Vertrieb von Kinderpornografie drastisch verschärft.
Doppelt so hohe Haftstrafe
Bislang gibt das Gesetz vor, dass Kindesmissbrauch als ein Vergehen mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet wird.
Der Gesetzesentwurf zu Bekämpfung sexualisierter Gewalt geht lauf dem Spiegel auf eine Vorlage von Bundesjustizministerin Christin Lamprecht (SPD) zurück.
Dieser Entwurf sieht vor, dass der Strafrahmen für Kindesmissbrauch auf von einem Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe erhöht wird.
Dies hatte das Kabinett am Mittwoch beschlossen.
Bundesministerin Lamprecht gibt dazu an: „Wir brauchen höchste Wachsamkeit und Sensibilität für Kinder, die gefährdet sind oder Opfer von sexualisierter Gewalt wurden.“
Daher soll auch die Verbreitung und der besitz von Kinderpornografie drastischer bestraft werden.
15 Jahre Haft für Vertrieb von Kinderpornografie
Bislang wurde die generelle Verbreitung von solchen kinderpornografischen Inhalten mit einer Haftstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren bestraft.
Dies soll sich nun auf eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis hin zu zehn Jahren erhöhen.
Der Besitz solcher Fotos und Videos wurde bisher mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafen belangt. Auch hier werden die Strafen stark erhöht, sodass fortan eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren drohen soll.
Anstatt der sechs Monate bis zehn Jahre bei gewerbs- und bandenmäßigem Verbreiten von Kinderpornografie, soll dies bald mit zwei bis 15 Jahre Gefängnis geahndet werden.
Neu soll zudem noch eine ausdrückliche Regelung aufgenommen werden, wie mit der Strafbarkeit von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild umgegangen wird.
Herstellung und Verbreitung soll mit bis zu fünf Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet werden, für den Besitz soll eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren im Strafgesetzbuch verankert werden.
Sind die Maßnahmen der Bundesregierung im Kampf gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie nachvollziehbar und in der Höhe konform?
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