Schwerverbrecher in Sicherungsverwahrung sollen Freigang bekommen – offener Vollzug für Mörder
Berlin/Deutschland: In Sicherungsverwahrung sind ausschließlich die gefährlichsten Strafftäter, die eine Gefängnisstrafe absitzen. Zu ihnen gehören Mörder, Sexualstraftäter oder Gewaltverbrecher. Bei diesen Schwerverbrechern kann das Gericht dann eine Sicherungsverwahrung veranlassen. Dies liegt zur Grundlage, dass die …