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Selbstständigkeit im Handwerk: Regierung berät über Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Berufen

In der Öffentlichkeit herrscht zunehmend die Meinung, dass man unbedingt das Abitur erreichen und anschließend studieren gehen muss.

Erst dann habe man gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt, einen gutbezahlten Job zu bekommen und Karriere zu machen. Doch dass es auch andere Wege gibt, auf denen man ein erfülltes Arbeitsleben erreichen kann, beweist besonders ein Berufszweig: das Handwerk.

Dort soll es jetzt laut einer Arbeitsgruppe der schwarz-roten Koalition zu weitreichenden Veränderungen kommen.

Im Jahr 2004 wurde von der damaligen Regierung eine Reform verabschiedet, nach der verschiedene Berufe im handwerklichen Bereich keinen Meisterbrief mehr benötigen, um sich selbstständig zu machen.

Dazu gehörten etwa Orgelbauer oder Fliesenleger.

Wie der Spiegel berichtete, könnten diese Ausnahmen bald Geschichte sein, denn eine Arbeitsgruppe der schwarz-roten Koalition soll darüber beraten, in welchen Berufen diese Entscheidung zurückgenommen werden soll.

Unionsfraktionsvize Carsten Linnemann und SPD-Fraktionsvize Sören Bartol teilten in Berlin mit, dass dieses Vorhaben des Koalitionsvertrages in die Tat umgesetzt werden soll.

In einer Erklärung heißt es:

„Wir sind davon überzeugt, dass der Meisterbrief im deutschen Handwerk die beste Garantie für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft liefert.“

Für zwölf Berufe werde darüber beraten, die Meisterpflicht wieder einzuführen. Dazu gehören Berufe wie Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer.

Bestandsschutz für Betriebe

Bestehende Betriebe ohne Meisterpflicht sollen demnach einen Bestandsschutz erhalten und auch weiterhin selbstständig arbeiten dürfen.

Bei der Reform im Jahr 2004 war die Meisterpflicht für mehr als 50 Berufe weggefallen. Das sollte dazu führen, dass einfachere Tätigkeiten auch von Selbstständigen ausgeübt werden könnte.

Allerdings plädiert der Zentralverband des Handwerks schon seit längerer Zeit auf eine Rückkehr zur Meisterpflicht. Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer warnte wiederholt vor Marktverzerrung.

Linnemann und Bartol betonten, dass Vorgaben des deutschen Verfassungsrechts und des Europarechts eingehalten werden würden:

„Unser Ziel ist mehr Qualität für die Kundschaft und mehr Nachwuchs im Handwerk durch eine bessere Ausbildung.“

Bereits im Februar diesen Jahres hatte sich der Bundesrat für eine Rückkehr der Meisterpflicht in vielen Berufen ausgesprochen.

Ab dem kommenden Dienstag wird die Arbeitsgruppe der Koalition tagen und beraten, in welchen Berufen eine Meisterpflicht Sinn macht.

Man darf auf die danach veröffentlichten Ergebnisse sein.

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