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Neuer Bußgeldkatalog für Autofahrer ab nächsten Dienstag – wer mindestens 21 km/h zu viel fährt, verliert Führerschein

Zwar sind die Straßen in ganz Deutschland aufgrund der Corona-Pandemie nicht so voll wie sonst, trotzdem wird es ab nächsten Dienstag Änderungen geben.

Nämlich Änderungen hinsichtlich des Bußgeldkatalogs für Autofahrer. Diesem neuen Katalog stimmte der Bundesrat der Straßenverkehrsnovelle bereits im Februar zu und wie der Focus berichtete, werden diese neuen Bestimmungen am 28. April in Kraft treten.

Unter anderem kommen die folgenden Änderungen und Neuerungen auf die Verkehrsteilnehmer zu:

  1. Tempolimit

Einen Punkt gibt es für jeden Autofahrer, der inner- und außerorts 16 km/h zu schnell unterwegs ist.

Innerorts erwartet die Autofahrer zudem ein Bußgeld von 70 Euro und außerhalb geschlossener Ortschaften eins in Höhe von 60 Euro.

Wer innerorts 21 km/h über dem Tempolimit liegt, den erwarten ein Bußgeld von 80 Euro, zwei Punkte in Flensburg und mit dem neuen Bußgeldkatalog ein einmonatiges Fahrverbot. Außerorts beläuft sich die Strafe auf 95 Euro und Fahrverbot für einen Monat ab 26 km/h zu viel.

  • Rettungsgasse

Bislang erwartet jeden Autofahrer, der keine Rettungsgasse bildet seit 2017 eine Strafe von 200 Euro Bußgeld und zwei Punkte. Mit dem neuen Bußgeldkatalog kann auch ohne Verwirklichung einer konkreten Gefahr oder Behinderung ein einmonatiges Fahrverbot ausgesprochen werden.

Werden Dritte gefährdet und es kommt zu einer Sachbeschädigung, bleiben die Bußgelder gleich bei 240, 280 und 320 Euro (inklusive zwei Punkte und einmonatiges Fahrverbot). Autofahrer, die die Rettungsgasse widerrechtlich nutzen, zahlen 240 Euro und erhalten zwei Punkte sowie ein Fahrverbot von einem Monat.

  • Parkverstöße

Wer sein Auto an einer unübersichtlichen Stelle parkt, der zahlt jetzt 35 anstatt 15 Euro. Parken vor einer Feuerzufahrt wird ab Dienstag mit 55 Euro (vorher 35 Euro) bestraft. Behindert ein Autofahrer einen Einsatz- oder Rettungswagen, liegt das Bußgeld in Zukunft an bei 100 Euro und einem Punkt.

Unzulässiges Abstellen von Fahrzeugen auf Schwerbehinderten-Parkplätzen und E- und Carsharing-Fahrzeugen vorgesehenen Parkplätzen kostet 55 Euro, mindestens die gleiche Höhe gilt als Strafe für Fahrzeuge, die in der zweiter Reihe parken oder anhalten.

  • Radfahrer

Fahrradfahrer werden durch die neuen Bestimmungen mehr geschützt. Während die Strafen für das Parken von Pkws auf Schutzstreifen oder Radwegen erhöht wurden, dürfen etwa Transporter oder Lkws über 3,5 Tonnen innerorts nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn sie rechts abbiegen wollen. Wer dagegen verstößt, der wird mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt belegt.

Fahrradfahrer dürfen außerdem nebeneinander fahren, solange sie nicht den Verkehr behindern. Möchte ein Autofahrer sie überholen, muss innerorts ein Mindestabstand von 1,50 und außerorts von 2 Metern eingehalten werden.

  • Blitzer-Apps

Benutzt ein Autofahrer während der Fahrt eine Blitzer-App, erwartet ihn ein Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg. Wer unnötigen Lärm oder Abgase oder unnützes Hin- und Herfahren erzeugt, der muss mit einer Strafe von bis zu 100 Euro rechnen.

Ein richtiger Schritt in eine hoffentlich sicherere Zukunft im Straßenverkehr.

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