Tagtäglich werden Unmengen an Drogen und illegalen Substanzen weltweit geschmuggelt bzw. es wird versucht, sie aus einem Land ins andere zu bekommen.
Meist gehen diese Drogenkuriere nicht nur das Risiko ein, wenn sie erwischt werden, ins Gefängnis gehen zu müssen, sie gefährden auch ihr Leben.
Weil meist an Flughäfen und anderen Grenzen Zollmitarbeiter und weitere Beamte nur auf diese Situationen warten, lassen sich die Schmuggelnden die unmöglichsten Verstecke für die Drogen einfallen.
Am vergangenen Wochenende wurden die Zollbeamten am Münchner Flughafen wieder einmal Zeuge von solch einem Schmuggelversuch, wie der Zoll in einer Pressemitteilung mitteilte.
Von Brasilien über Deutschland nach Spanien
Dort hielt man zunächst einen 40-jährigen Mann an, der aus Brasilien über Deutschland weiter nach Spanien reisen wollte.
Weil er sich aber bei der Zollkontrolle äußerst nervös verhielt und sich in Widersprüche verstrickte, was die Auskünfte über Reisezweck und -dauer betraf, wurden die Beamten misstrauisch.
Deswegen führten sie bei ihm einen Drogenwischtest durch, der auf die Droge Kokain ansprang.
Da weder im Gepäck noch am Körper des Mannes Kokain gefunden werden konnte, wurde er in ein Krankenhaus gebracht, um dort eine Röntgenaufnahme von ihm zu machen. Und dort wurde dann die Wahrheit ans Licht gebracht.
Marie Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts München, berichtete von dem Vorgehen:
„Das Röntgenbild bestätigte den Verdacht der Zöllner. Im Laufe des Tages kamen 97 Behältnisse mit Kokain zum Vorschein, die über den natürlichen Weg ausgeschieden wurden.“
Ganze 97 Schluckbehältnisse, sogenannte Bodypacks, hatte der 40-jährige Mann also versucht zu schmuggeln.
Unter Bodypacking versteht man das Verschlucken von Betäubungsmitteln zum Zweck des Transports. Dabei werden die Drogen in speichel- und magensäureresistente Beutel (etwa Kondome) verpackt.
Dabei besteht aber ein hohes Risiko. Sollte auch nur eines dieser Behältnisse im Magen platzen, steht in den meisten Fällen der sichere Tod fest.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Landshut wurde durch das Amtsgericht Landshut gegen den Mann ein Haftbefehl erlassen.
Das Zollfahndungsamt München hat unterdessen die weiteren Ermittlungen übernommen.
Auch wenn solche Fälle auf den ersten Blick unerklärlich erscheinen, wie man das eigene Leben für den Drogenhandel aufs Spiel setzen kann, doch meist sehen diese Menschen keine andere Wahl in ihrem Leben.
Manche von ihnen werden sogar gezwungen, sich auf solch eine Todesreise zu begeben.
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