Nicht erst seit dem Anbeginn der sozialen Medien ist Hass und Abneigung im Internet weit verbreitet, sondern auch schon in den Jahren zuvor.
Allerdings wurde der Hass etwa durch Facebook oder Twitter offensichtlicher und Hasskommentare waren immer häufiger zu finden. Mit Beginn der Flüchtlingskrise in Europa wurde auch die Fremdenfeindlichkeit in vielen Ländern von Internet-Usern öffentlich zur Schau gestellt.
Dass diese aber nicht ungesühnt bleiben, zeigt ein Fall aus Deutschland, über den RTL berichtete.
Im Mittelpunkt steht dabei ein 42-jähriger Familienvater aus dem fränkischen Schwabach, der durch einen fremdenfeindlichen Kommentar für fragwürdige Bekanntheit sorgte.
Unter einem Artikel der Zeitung „Ruhr-Nachrichten“, in dem es um einen Aufruf zur Hilfe bei der Einrichtung einer Flüchtlingsunterkunft ging, schrieb er:
„Als wenn die noch nicht fertig sind, würd ich mich zur Verfügung stellen die Heizung zu installieren! Ups da hab ich doch glatt aus versehen n paar Löcher in die gasleitungen gemacht. Sorry… :-)“
Daraufhin verurteilte ihn das Amtsgericht Schwabach im September 2019 wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten Freiheitsstrafe.
Fremdenfeindlichkeit gegen Juden
Es war offensichtlich, dass er mit dieser fremdenfeindlichen Anspielung auf die Vergasung von Juden in Konzentrationslagern machte.
Der Mann ging gegen das Urteil vor und erklärte, dass sein Arbeitsplatz dadurch in Gefahr sei. Weiter sagte er, dass einen guten Job habe und für seinen Chef unentbehrlich sei.
Vor dem Richter beteuerte er, dass der Familienvater seinen Kommentar witzig gefunden und ihn im stark alkoholisierten Zustand geschrieben habe.
Außerdem habe er nichts gegen Flüchtlinge, er sei aber der Meinung, dass der Staat Obdachlosen und sozial Bedürftigen zu wenig unter die Arme greife.
Doch sein Gesuch fand kein Gehör.
Die nächste Instanz, das Landgericht, bestätigte das Urteil des Amtsgerichts Schwabach.
Eine Rolle, weswegen das Urteil bestätigt wurde, spielten auch die Vorstrafen, unter anderem wegen Körperverletzung, die der Mann schon hatte.
Vor zwei Jahrzehnten war er außerdem dabei erwischt worden, wie er Visitenkarten mit Hakenkreuzen drauf verteilte.
Eine letzte Möglichkeit, gegen die Entscheidung der Berufungskammer noch Revision einzulegen, bleibt dem 42-Jährigen aber noch.
Einen entsprechenden Antrag kann er beim Bayerischen Obersten Landesgericht einreichen, bis Freitag hat er Zeit dazu.
Wer Unrecht tut, muss für seine Fehler einstehen und die Konsequenzen tragen, auch und erst recht im Zeitalter des Internets.
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