Zurzeit vergeht kein Tag auf der Welt, an dem nicht über den Coronavirus (Covid-19) berichtet wird und neue Erkenntnisse veröffentlicht werden.
Täglich kommen neue Fälle von infizierten Menschen hinzu und viele Länder beschließen Maßnahmen, um den Virus in Schacht zu halten. Sei es Großveranstaltungen abzusagen oder die Menschen unter Quarantäne zu stellen.
Auch in Deutschland geht diese Krise natürlich nicht spurlos an den Bürgerinnen und Bürgern vorbei. Stand jetzt gibt es in jedem Bundesland mindestens einen bestätigten Fall, außer in Sachsen-Anhalt, dort hat das Coronavirus noch keinen Menschen infiziert.
Die Politik hat dementsprechend auch auf Covid-19 reagiert und wie die Bild berichtete, eine weitreichende Entscheidung getroffen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung hat am gestrigen Montagabend nämlich entschieden, dass sich Patienten mit einer leichten Erkältung auch telefonisch krankschreiben lassen können.
Dafür müssen sich keine Arztpraxis aufsuchen und die Krankschreibung gilt sieben Tage. Diese Möglichkeit besteht in den nächsten vier Wochen.
Wer allerdings die offiziellen Kriterien für einen Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus erfüllt, der kann bei einem Verdacht trotzdem vom Arzt in seine Praxis einbestellt werden.
Laut des „Entgeltfortzahlungsgesetz“ darf ein Arbeitnehmer drei Tage ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) zu Hause bleiben, ab dem vierten Tag muss die AU des Arztes beim Arbeitgeber sein.
Aufgrund der besonderen Umstände sollte man sich mit der Krankenkasse oder dem Arzt darüber austauschen, ob man die Krankschreibung dem Chef ausnahmsweise zuschicken darf.
Rechtsanwalt Christoph Lattreuter dazu gegenüber der Bild:
„Da hier besondere Umstände vorliegen, dürfte auch der Schein später nachgereicht werden können. Jedoch lassen Sie sich das von Ihrem Arbeitgeber vorher per E-Mail oder SMS bestätigen.“
Fristen gegenüber dem Arbeitgeber einhalten
Zwar haben Ärzte in Ausnahmefällen die Möglichkeit, bis zu drei Tage rückwirkend eine Krankschreibung auszustellen, sie müssen es aber nicht.
Sollte der Arbeitgeber den Krankenschein früher verlangen, würde auch eine Fotokopie der AU per E-Mail oder SMS reichen, damit alle Fristen eingehalten werden.
Entscheidet man sich für den postalischen Weg, muss man auf jeden Fall bedenken, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am vierten Tag beim Arbeitgeber angekommen ist. Sie erst am besagten Tag einzuwerfen, reicht nicht, dann kommt sie zu spät an.
Um auf der sicheren Seite zu sein, kann man auch vorab eine Kopie der AU versenden, was in der Regel ausreichen sollte. Der Arbeitgeber hat aber auch das Recht, das Original einzufordern.
Wer also nur leichte Symptome aufweist und ein Verdacht von Coronavirus ausgeschlossen werden kann, der kann sich ab sofort den Gang zum Arzt sparen.
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