Aufgrund der weiter anhaltenden Restriktionen im Zuge der Corona-Pandemie sind unzählige Büros in Deutschland und anderen Ländern geschlossen.
Dadurch fehlt den meisten Arbeitnehmern nicht nur der tägliche Gang ins Büro, viele müssen bereits seit Monaten Kurzarbeit anmelden oder wurden sogar wegen der am Boden liegenden Wirtschaft entlassen.
Andere wiederum haben das Glück, von zu Hause aus dem Homeoffice zu arbeiten. Doch auch dort kann es zu Problemen kommen, mit denen man zuvor nicht gerechnet hatte, wie die Bild berichtete.
Genauer gesagt geht es um den 32-jährigen Anton S. aus dem Berliner Stadtteil Kreuzberg, der als politischer Berater bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) arbeitet.
Dieser bekam in diesen Tagen Nachricht von seinem und berichtete:
„Es fing harmlos mit einer Mail an.“
Doch daraus wurde nach kurzer Zeit eine Forderung des Vermieters nach einer höheren Miete und S. soll sogar gedroht worden sein, den Mietvertrag zu kündigen.
Anton bat seine Hausverwaltung nämlich zunächst, die mehrtätige Strangsanierung seiner Wohnung für Anfang Juni zu verschieben und zu untersagen, weil seine Partnerin und er in dieser Zeit von zu Hause aus arbeiten würden.
Wohnung wird teilgewerblich genutzt
Die Hausverwaltung reagierte auf die Bitte aber wie folgt:
„Selbstverständlich kann ein Computer zu privaten Zwecken in einer Wohnung genutzt werden. Wenn in einer ca. 44 qm großen Wohnung allerdings zwei Personen dauerhaft Vollzeit ihren Erwerbstätigkeiten nachgehen, wird das zulässige Maß überschritten.“
Deswegen droht die Verwaltung direkt mit einer Mieterhöhung:
„Die Erhebung eines Zuschlags für teilgewerbliche Nutzung einer Wohnung bleibt vorbehalten.
Bis zur Erlaubnis der teilgewerblichen Nutzung durch uns, ist sie unzulässig. Sollten Sie sie fortsetzen, drohen Abmahnungen/Kündigung.“
Anton S. bezahlt für die Altbau-Wohnung zurzeit 800 Miete inklusive Strom, Internet und GEZ.
Auf Bild-Nachfrage sagte der Besitzer der Wohnung, Michael Klein, der darüber hinaus Anwalt für Familienrecht ist:
„Wenn in einer sehr kleinen Wohnung nach Angaben des Mieters zwei Personen Vollzeit an PC-Arbeitsplätzen arbeiten, liegt eine deutlich überwiegende gewerbliche Nutzung als Büro vor, die baupolizeilich nicht zulässig ist.“
Anders sieht es der auf Mietrecht spezialisierte Anwalt André Feske, der gegenüber der Tageszeitung betont:
„Ein Arbeitnehmer wird nicht ‚Gewerbetreibender‘, weil er im Homeoffice arbeiten muss.
Das gehört auch in einer kleinen Wohnung zum erlaubten ‚Wohngebrauch‘. Das muss der Vermieter dulden.“
Ob der Mieter nun wirklich eine Mieterhöhung hinnehmen muss, ist bislang noch unbekannt.
Sicher ist nur, sollte es wirklich zu einer kommen, könnten noch mehr Mieter diesen Weg gehen.
Teile diesen Artikel, wenn du diese Mieterhöhung ebenfalls für nicht angemessen hältst, insbesondere unter den derzeitigen Umständen.