Kommt es zu einem Notfall, ob im privaten oder öffentlichen Raum, weiß man, dass man sofort Hilfe in Person von Einsatzkräften rufen kann und auch muss.
Denn in solchen Momenten darf man keine Zeit verlieren und auch die Beteiligten stehen unter gewaltigem Druck, weil sie innerhalb weniger Sekunden entscheiden müssen, wie sie vorgehen.
Vor dieser schwierigen Entscheidung standen auch die Einsatzkräfte, als sie im Juni 2018 zu Hilfe gerufen wurden, um die 13-jährigen Ronja L. in Berlin-Karlshorst zu retten.
Wie die Bild berichtete, passierte dieser schreckliche Unfall, als Ronja mit einer Freundin am 12. Juni nachmittags eine Pizza holen wollte.
Sie waren auf dem Fahrrad am Blockdammweg unterwegs, als sie in Höhe der Hausnummer 6 auf das Gleisbett der Linie 21 einbogen, um die Straßenseite zu wechseln.
Die genauen Umstände sind weiterhin unklar, doch die nächsten Minuten sollten die letzten von Ronja auf dieser Erde sein.
„Regelrecht von Bahn verschlungen“
Das Mädchen war womöglich abgelenkt und nahm deswegen die einfahrende Niederflurbahn nicht wahr, obwohl diese sich mit lautstarkem Klingeln ankündigte. Doch leider vergebens.
Ein Student, der als Augenzeuge fungierte, erinnerte sich:
„Der Fahrer machte noch eine Vollbremsung. Doch das Mädchen wurde regelrecht von der Bahn verschlungen.“
Kurz darauf war Ronja unter der Tram eingeklemmt, hatte sich auch schon verletzt.
Gegenüber der Polizistin Mandy K. (42), die sich vor die Bahn gelegt hatte, flehte das Mädchen: „Ich will nicht tot sein.“
An diese Worte erinnerte sich die Beamtin unter Tränen und berichtete davon, dass sie versucht habe, das Kind zu beruhigen: „Du bist nicht tot.“
Ähnliches hatten auch die Feuerwehrmänner Steffen T. (52) und sein Kollege Uwe W. (54), die als erstes am Unglücksort eintrafen, vor. Sie wollten ebenfalls das Gespräch mit Ronja am Laufen halten, dazu kam es aber nicht: „Doch es riss immer wieder ab.“
Aus diesem Grund wurde entschieden, „Drunterkrauchen. Sehen, was machbar ist.“
Man wollte das Mädchen mit einem Spineboard (Transportbrett) bergen.
Steffen T. gab an:
„Doch der eine Fuß des Mädchens war eingeklemmt.“ Die Tram musste angehoben werden. „Ich hatte keine Bedenken, dass was schiefgehen könnte.“
Waggon rutscht von Hebevorrichtung
Doch leider ging dieses Vorhaben schief, der Waggon rutschte nämlich von der Hebevorrichtung und kippte auf Ronja L. Dabei erlitt die 13-Jährige tödliche Kopfverletzungen und auch die mutigen und fürsorglichen Feuerwehrmänner wurden verletzt.
Und die Verletzungen sind nicht nur physisch zu sehen. Weil Uwe T. immer noch mit den Folgen zu kämpfen hat, sieht er sich nicht in der Lage, vor Gericht auszusagen.
Wer hat Schuld an dieser Tragödie? Hätte sie verhindert werden können?
Das soll in diese Tagen vor dem Amtsgericht geklärt werden, die erste Anhörung fand am gestrigen Montag statt. Angeklagt sind dabei wegen fahrlässiger Tötung Torsten B. (49) und Staffelführer Kai-Uwe K. (55), die ebenfalls das Kind retten wollten.
Die Eltern der toten Ronja treten als Nebenkläger auf.
Einer der Verteidiger gab an, dass die Hauptursache des Abrutschens in der mangelnden Fixierung der Tram lag.
Weiter sprach er davon, dass die BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) Spannschlösser nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung gestellt hatte und der Lastenkran nicht rechtzeitig vor Ort und Stelle war.
Mit einem sogenannten Hebekissen und Holzlatten hätten die Feuerwehrleute dann versucht, die Tram anzuheben.
Der Student, der alles mit ansah, sagte dazu:
„Die war kurz oben. Dann hörte ich das Bersten von Holz, sah sie rutschen.“
Unterdessen wurde das Verfahren gegen den Straßenbahnfahrer (62) eingestellt. Die beiden Feuerwehrchefs, die angeklagt sind, wollten sich gestern noch nicht äußern, am 16. September wird der Prozess fortgeführt.
Auch wenn alle Beteiligten wohl alles getan haben, um die arme Ronja zu retten, es hat leider nicht gereicht. Hoffentlich bringt der Prozess Licht ins Dunkle, woran diese Rettung gescheitert ist.
Ruhe in Frieden, lieber Engel.
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