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80-Jährige fuhr radfahrendes Ehepaar tot: Seniorin fordert Führerschein zurück

Kiel/Schleswig-Holstein: Tödliche Verkehrsunfälle gehören leider auch heute noch bei immer besseren technologischen Hilfen zum Alltag im deutschen Straßenverkehr.

Opfer von Verkehrsunfällen lassen nicht nur trauernde Familien und Freunde zurück, sondern durch ihren Tod werden auch die Unfallfahrer oft für ihr Leben gezeichnet.

Da das unabsichtliche Töten eines anderen Menschen bei einem Verkehrsunfall nicht nur Strafen nach sich zieht, sondern in erster Linie die Verantwortlichen psychisch belastet, werden Geldstrafen oder verlorene Fahrerlaubnisse meist nur nebensächlich aufgenommen.

Für eine 80 Jahre alte Seniorin ist ihr Führerschein allerdings noch immer ein lebenswichtiger Teil ihres Lebens.

Also forderte sie nun ihren Führerschein zurück, der eingezogen wurde, nachdem sie ein älteres radfahrendes Ehepaar zu Tode fuhr.

80-Jährige fuhr radfahrendes Ehepaar tot

Bornhöved (Kreis Segeberg) war im Oktober 2019 Ort eines folgenschweren Verkehrsunfalls.

Als Elske (84) und ihr Mann Rainer (79) damals mit ihren Fahrrädern durch die Gemeinde fuhren, wollte eine Autofahrerin um eine Kurve fahren.

Laut den damaligen Ermittlungen soll die Seniorin in ihrem Honda beide Räder übersehen und dabei das radfahrende Ehepaar überfahren haben.

Die 80-Jährige fuhr links auf der Fahrbahn über die Gegenspur, als sie abbiegen wollte, und rammte dabei die Räder.

Noch am Unfallort starb der 79-jährige Mann. Seine Frau Elske verstarb drei Tage später im Krankenhaus.

Die verantwortliche Fahrerin wurde anschließen vom Amtsgericht Segeberg im August 2020 wegen fahrlässiger Tötung zu 1.500 Euro Strafe und einem Jahr Führerscheinentzug verurteilt.

Seniorin fordert Führerschein zurück

Wie die Bild berichtet erkannte das Amtsgericht eine „charakterliche Ungeeignetheit für den Straßenverkehr“ bei der Seniorin.

Doch nun geht diese in Berufung und will ihren Führerschein zurück.

Am Mittwoch wurde der Fall vor dem Landgericht Kiel behandelt, wo die 80-Jährige anmerkte:

„Ich bin den ganzen Tag alleine auf dem Hof, ich muss Dinge besorgen.“

Richter Gunther Döring erkannte die Notwendigkeit eines Führerscheins für die Frau, die noch im letzten Jahr zwei Menschenleben gekostet hatte.

Trotz der bescheinigten Ungeeignetheit und der Folge ihres Unfalls erkannte man:

„Es liegt keine Trunkenheitsfahrt oder sonstiger grober Verstoß vor.“

Daher änderte man das Urteil und halbierte die Strafe auf ein Fahrverbot von sechs Monaten.

„Danach bekommen Sie ihren Führerschein wieder“, erklärte Richter Döring.

Wie stehst du zu diesem Fall? Ist es richtig, zumindest die entzogene Fahrerlaubnis früher zurückzugeben?

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