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Therapie gegen Homosexualität – Bundesgesundheitsminister plant Verbot solcher Behandlungen für Minderjährige

Mehr als 100 Jahre existierte in Deutschland der sogenannte Schwulenparagraf, Paragraf 175 des Strafgesetzbuches, der Schwule und Lesben diskriminierte.

Anhand dieses Paragrafen konnten nämlich homosexuelle Menschen unter bestimmten Umständen vor dem Gesetz bestraft werden und es dauerte bis zum Jahr 1994, ehe dieser endlich endgültig gestrichen worden war.

Obwohl seitdem bereits 25 Jahre vergangen sind, gibt es nach wie vor dubiose Angebote in Form von Therapien, die Homosexualität behandeln und auch heilen sollen.

Damit soll nun aber ebenfalls bald Schluss sein, geht es nach Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), wie die Tagesschau berichtete.

Der Minister hat demnach seine Pläne eines gesetzlichen Verbots weiter vertieft und konkretisiert.

Minderjährige dürfen nicht gezwungen werden

Ein Punkt ist, die sogenannten Konversionstherapien – die Behandlungen gegen Homosexualität – bei unter 18-jährigen umfassend zu verbieten. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums hervor, aus dem das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) zitiert.

Weiter heißt es allerdings, dass nach Einwilligung eines Volljährigen und unter bestimmten Einschränkungen die Behandlungen grundsätzlich weiter ausgeführt werden dürfen.

Sollten Menschen in ihrer Entscheidung, eine Behandlung einzugehen, aber wegen Täuschung, Irrtum, Zwang oder Drohung beeinflusst sein und einem „Willensmangel“ unterliegen, gelte diese Zulässigkeit hingegen nicht mehr.

Tritt das entsprechende Gesetz in Kraft und kommt es zu einem Verstoß gegen dieses, soll eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder ein hohes Bußgeld folgen.

Gegenüber dem RND sagte Gesundheitsminister Spahn in Bezug auf die Konversionstherapien:

„Wo sie durchgeführt werden, entsteht oft schweres, körperliches und seelisches Leid.

Diese angebliche Therapie macht krank und nicht gesund.“

Denn Homosexualität sei keine Krankheit:

„und ein Verbot ist auch ein wichtiges gesellschaftliches Zeichen an alle, die mit ihrer Homosexualität hadern: Es ist okay, so wie du bist.“

Der Minister, der selbst in einer gleichgeschlechtlichen Ehe lebt, möchte durch das Gesetz auch das Bewerben, Anbieten und Vermitteln solcher Behandlungen verbieten.

Seelsorgerische Gespräche eingeschlossen

Das soll ebenfalls für seelsorgerische und psychotherapeutische Gespräche gelten:

„Das Verbot gilt immer dann, wenn der Gesprächspartner unzulässig Einfluss zu nehmen versucht auf die sexuelle Orientierung oder die selbst empfundene geschlechtliche Identität des Betroffenen.“

Spahn reagiert mit diesem Vorstoß laut des Gesundheitsministeriums auf die nach wie vor angebotenen Behandlungen gegen Homosexualität in Deutschland.

Gleichzeitig ist man in der medizinischen Fachwelt seit Jahren der Meinung, dass diese Therapien zu schwerwiegenden psychischen Belastungen wie Depression, Angsterkrankungen und ein erhöhtes Suizidrisiko zur Folge haben können.

Darüber hinaus gebe es auch keine Belege, die beweisen, dass diese Konversionstherapien überhaupt wirken.

Es ist durchaus fragwürdig, dass es im 21. Jahrhundert in Deutschland weiterhin solche Art von Therapien gibt, die allem Anschein nach eher schaden als helfen.

Durch ein solches Gesetz könnten vielen Menschen geholfen werden, mit sich und ihrem Leben zufriedener zu sein.

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