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Kosten für Bluttest, der vor der Geburt auf Down-Syndrom testet, sollen zukünftig von der Krankenkasse übernommen werden

Die moderne Medizin kann mittlerweile viele Krankheiten behandeln und auch heilen, die Wissenschaft forscht durchgehend nach weiteren Wegen.

Ob Husten, Schnupfen oder ernstere Beschwerden, vieles ist durch einen einzigen Gang zum Apotheker behandelbar.

Doch auch bei der Vorbeugung oder dem Feststellen von genetischen Schäden ist die Medizin so weit, dass Tests entwickelt wurden, die genau das ans Licht bringen können.

Im Mittelpunkt steht dabei zurzeit ein Bluttest, mit dessen Hilfe man vor der Geburt feststellen kann, ob das Baby an dem Down-Syndrom erkrankt ist.

Der Begriff der Ethik ist einer der zentralsten in der Medizin. Dabei fragt man sich, inwieweit man in die natürlichen Vorgänge eingreifen darf und mithilfe von Tests schon Voraussagungen etwa in der Schwangerschaft macht.

Ein solcher Test existiert beispielsweise, um vor der Geburt festzustellen, ob das im Bauch heranwachsende Kind mit dem Down-Syndrom zur Welt kommt.

Wie der Focus jetzt berichtete, sollen die dafür anfallenden Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kassen und Kliniken als oberstes Entscheidungsgremium kamen am heutigen Donnerstag in Berlin zu diesem Entschluss.

Allerdings soll diese Kassenleistung „nur in begründeten Einzelfällen“ für Frauen mit Risikoschwangerschaften und nach ärztlicher Beratung möglich sein. Gleichzeitig sind damit auch bestimmte verpflichtende Informationen verbunden.

Nicht ethisch unvertretbar

Josef Hecken, G-BA-Vorsitzender, wies darüber hinaus darauf hin, dass es durch diese „sehr engen Voraussetzungen“ klar und eindeutig geregelt sei und der Bluttest nicht als ethisch unvertretbares „Screening“ eingesetzt werde.

Als oberster Ziel sollen mit diesem Test die Risiken einer ansonsten erforderlichen invasiven Fruchtwasseruntersuchung umgangen werden. Dabei kann es nämlich zu Komplikationen kommen, die im schlimmsten Fall zu einer Fehlgeburt führen.

In diesem Zusammenhang wird auch noch einmal darauf hingewiesen, dass die Beratung durch den Arzt „ausdrücklich ergebnisoffen“ sein soll und das „Recht auf Nichtwissen“ von Testergebnissen allgegenwärtig ist.

Voraussichtlich kann die neue Kassenleistung Ende 2020 in Anspruch genommen werden. Zuvor muss der G-BA eine Infobroschüre zusammenstellen und das Bundesgesundheitsministerium muss dieser wie üblich zustimmen.

Bereits seit 2012 auf dem Markt

Der Bluttest auf das Down-Syndrom wird bereits seit dem Jahr 2012 angeboten und kann von Schwangeren auf eigene Kosten anberaumt werden. Er gilt als risikoloser als die seit mehr als 30 Jahren üblichen Fruchtwasseruntersuchungen, die schon als Kassenleistung gelten.

Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur sagte Corinna Rüffer, behindertenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, dass dadurch nicht das Ende der Debatte erreicht sei:

„Auch mit Blick auf künftige Tests müssen wir die Grenzen und Bedingungen molekulargenetischer Testverfahren in der Schwangerschaft festlegen – und das wird der Bundestag auch tun.“

Die Abgeordnete hatte bereits eine offene Debatte zu ethischen Fragen im Parlament angestoßen, wodurch im April diesen Jahres deutlich wurde, dass die breite Unterstützung für eine Anerkennung der Tests als Kassenleistung da ist.

Gleichzeitig wurde auch vor dem wachsenden Druck auf Eltern gewarnt, der zu mehr Abtreibungen führe.

Dagegen müssten Beratung und auch die Unterstützung von Menschen mit Behinderung deutlich verbessert werden.

Anträge wurden dahingehend aber noch keine gestellt.

Werdende Eltern könnten bei einem positiven Bluttest vor die schwierigste Entscheidung in ihrem Leben gestellt werden. Sie müssen dann entscheiden, ob sie das Baby zur Welt bringen wollen oder eine Abtreibung einleiten.

Zwar ist dieser Test nicht für die breite Masse gedacht, doch man darf gespannt sein, wie viele Frauen diesen wirklich einsetzen.

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