Hagen/Nordrhein-Westfalen: In Deutschland sind die zwei wichtigsten Telefonnummern im Notfall die 110 und 112.
Der Notruf verbindet einen, im Idealfall, direkt mit den zuständigen Behörden, die umgehend Rettungsmaßnahmen einleiten oder per Telefon bereits rettende Maßnahmen erklären können.
Doch was macht man, wenn der Notruf einfach nicht ernst genommen wird?
Genau dieser Fall trat vor knapp zwei Jahren bei einem 50-jährigen Mann aus NRW ein. Weil die Feuerwehr-Leitstelle ihn nicht ernst nahm, kam der Rettungswagen viel zu spät… zu spät.
Nun wurde das Urteil gegen die zwei Feuerwehrleute, die damals im Dienst waren, gefällt und die Witwe des Verstorbenen meldet sich zu Wort.
Feuerwehr-Leitstelle nimmt Notruf nicht ernst
Zwei Feuerwehrleute aus Haben mussten sich wegen der fahrlässigen Tötung eines 50-jährigen Mannes verantworten.
Sie arbeiteten in der Leitstelle der Feuerwehr und sollen den Notruf des Mannes aus NRW nicht ernst genommen haben.
Er verstarb an einem Herzinfarkt und hinterließ eine am Boden zerstörte Witwe.
Ein gerichtliches Gutachten ergab im Prozessverlauf, dass der Mann überlebt hätte, wenn direkt nach seinem Notruf ein Krankenwagen losgeschickt worden wäre.
Stattdessen hielten die Mitarbeiter der Leitstelle seine Symptome für eine Grippe und schickten keinen Rettungswagen.
Wie die BILD berichtet, wurde das Verfahren nun vom Richter eingestellt. Die verantwortlichen Feuerwehrkameraden müssen jeweils 3.000 Euro an ein Kinderhospiz zahlen.
Für die hinterbliebene Witwe ein Schock:
„Mein Mann ist gestorben für 6.000 Euro.“
Mann stirbt nach Fehleinschätzung
Als ihr Ehemann vor knapp zwei Jahren allein in der Wohnung war und über plötzlich aufkommende Schwindel, Atemnot und Schmerzen in der Brust klagte, rief er umgehend den Notruf.
In der Leitstelle wurden die Symptome als Grippe eingestuft und so nicht so ernst genommen, dass ein Notarzt zum 50-Jährigen kommen sollte.
In der Verzweiflung rief der Mann dann seinen Hausarzt an. Die Sprechstundenhilfe erkannte umgehend, dass es sich um Beschwerden eines Herzinfarkts handelte und alarmierte von sich aus nochmals den Notruf.
Nach 70 (!) Minuten traf dann ein Rettungswagen ein. Zu spät.
Im Krankenhaus erlag der 50-jährige den Folgen eines Infarkts.
Nachdem das Gutachten feststellte, dass die Wahrscheinlichkeit riesig ist, dass er überlebt hätte, wenn nach seinem Notruf umgehend ein Rettungswagen alarmiert worden wäre.
Die Feuerwehr-Leitstelle hatte die Situation vollkommen falshc eingeschätzt.
Die Witwe will nun die Stadt Hagen auf Schadensersatz verklagen.
Was muss das für ein Gefühl sein, seinen geliebten Mann zu verlieren, weil seine Beschwerden nicht ernst genommen wurden?
Wenn dann noch die zuständigen Leute „nur“ 3.000 Euro Strafe zahlen müssen, wird der Witwe nur das Gefühl gegeben, es wäre ein „kleiner Fehler passiert.“
Geld wird ihr ihren Mann nicht wiedergeben, aber es könnte zumindest ihr doch nochmal ein Gefühl geben, dass ihr Mann wertvoll war und der Fehler eingesehen wird.