Deutschland: Das Coronavirus ist DAS Thema in Europa und nahezu der gesamten Welt.
Nachdem erste Menschen in Deutschland sich ansteckten, wurde Italien schwer von einem Ausbruch getroffen.
Stündlich gibt es neue Informationen, Berichte, Erfahrungen. Was nun wirklich wichtig ist und was eher in Richtung Panikmache geht, ist schwer zu unterscheiden.
Eine Sache ist klar, Die Corona-Panik hat dafür gesorgt, dass Menschen in Deutschland zu Hamsterkäufen tendieren, sich aufs Schlimmste vorbereiten und aus der Angst heraus sich sogar von anderen über den Tisch ziehen lassen.
Gerade Handdesinfektionsmittel, Klopapier, Nudeln und Mundschütze sind quasi überall ausverkauft. Wer vorausschauend auf die Panik spekulierte kann nun richtig Geld machen.
Im Internet kursieren die überteuersten Angebote für Desinfektionsmittel, da selbst viele Apotheken bei der Nachfrage nicht standhalten konnten.
Nun soll diesem illegalen Handel vorgebeugt und dafür gesorgt werden, dass jeder Zugang zu Handdesinfektionsmitteln hat.
Dafür wirft das Bundesumweltministerium mit einer Ausnahmeregelung ein Verbot um.
Apotheken dürfen Handdesinfektionsmittel selbst herstellen
In den meisten Apotheken und Drogerien sind in Deutschland gerade fast überall die Mittel zum Desinfizieren von den eigenen Händen ausverkauft.
Doch gerade bei einem Virus, das sich über Tröpfchen überträgt, ist es wichtig, ab und zu die Hände zu desinfizieren, sodass man sich nicht ansteckt.
Nun setzte sich Gesundheitsminister Jens Spahn mit den jeweiligen Länderministern zusammen, um eine Lösung für die aktuelle Sondersituation zu finden.
Nun hat das Ministerium eine Ausnahmeregelung beschlossen, die es Apotheken künftig erlaubt Handdesinfektionsmittel selbst herzustellen.
Ausnahme wegen Corona-Panik
Die zuständige Behörde ist allerdings in diesem Fall die Bundesstelle für Chemikalien.
Wie der Spiegel berichtet, hat sie 2-Propanolhaltige Biozidprodukte zugelassen. So können Apotheken selbst Handdesinfektionsmittel herstellen. Der besagte Wirkstoff muss laut EU-Verordnung erst zugelassen werden.
Für die nächsten 180 Tage darf eine Behörde in Sondersituationen, wie der Corona-Panik gerade, die Verwendung von nicht zugelassenen Biozidprodukten erlauben und begründet dies damit, dass die Ausnahme „aufgrund einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit, die Tiergesundheit oder für die Umwelt notwendig ist, die mit anderen Mitteln nicht eingedämmt werden kann.“
Ende August soll die Ausnahme wieder außer Kraft gesetzt werden. Außerdem kann sie jederzeit widerrufen werden.
Wichtig ist gerade vor allem die aktuelle Paniksituation auszusitzen und jedem die Möglichkeit zu geben, sich möglichst umfassend vor dem Virus zu schützen.
Eine sinnvolle Sondergenehmigung. Lass uns deine Meinung dazu in den Kommentaren unter dem Facebook-Beitrag wissen.
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