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Deutsche Umwelthilfe mit Petition: Briefkasten-Werbung nur noch auf Wunsch – gegen Papierverschwendung

Wer kennt es nicht: Man geht zum Briefkasten und dieser quillt vor lauter Werbung schon fast über. Werbeprospekte, Flyer oder sonstiges sind dort zu finden.

Damit soll laut der Deutschen Umwelthilfe (DUH) endlich Schluss sein, wie der Spiegel berichtete.

Mithilfe einer Petition möchte die Verbraucherschutzorganisation erreichen, dass zukünftig Werbeprospekte nur noch in den Briefkästen von Menschen landen, die diese auch ausdrücklich haben wollen.

Am heutigen Freitag werden die insgesamt 96.000 Unterschriften, die gemeinsam mit der Initiative „Letzte Werbung“ gesammelt werden konnten, dem Bundesjustizministerium in Berlin übergeben.

Probleme in Großstädten

Obwohl es die Aufkleber mit „Stopp – keine Werbung“ gibt, die man sich auf die Briefkästen kleben kann, fällt gerade in Großstädten auf, dass sich nicht daran gehalten wird, wie Thomas Fischer, DUH-Abfallexperte, berichtete:

„Wir sehen, dass es nicht funktioniert. Deshalb müssen wir es umdrehen.“

Darum soll ein Aufkleber mit „Werbung – Ja bitte“ her und Werbung im Briefkasten erlauben, so ist zumindest die Forderung an das Justizministerium.

Fischer rechnete vor, dass dadurch weniger Werbung produziert, klimabelastend verteilt und entsorgt werden müsse.

Im niederländischen Amsterdam wurde ein solches System bereits eingeführt und laut Fischer entschieden sich nur rund 30 Prozent der Haushalte aktiv für die Werbung. Dadurch seien 6.000 Tonnen Papier pro Jahr eingespart worden.

1,1 Millionen Tonnen Müll

Der Experte weist zudem darauf hin, dass in Deutschland pro Jahr aktuell 28 Milliarden Werbeprospekte gedruckt werden und dadurch rund 1,1 Millionen Tonnen Müll entstehen – „in diesem Bereich wird ohne Ende gesündigt.“

Eine Sprecherin des Justizministeriums teilte mit, dass das Ministerium davon ausgehe, dass sich auch hier in Deutschland nur wenige Bürgerinnen und Bürger für die Werbung entscheiden würden. Das hätte den Vorteil, dass Abfälle vermieden werden könnten.

Allerdings würde es die unternehmerische Freiheit beschränken, wäre die kommerzielle Postwurfwerbung nur mit Einwilligung zulässig, führte die Sprecherin weiter aus:

„Ob die Belange des Persönlichkeits- und Umweltschutzes einen solchen Eingriff rechtfertigen können, wirft eine Reihe von Abwägungsfragen auf.“

Außerdem gilt das hohe Gut der Pressefreiheit, wenn beispielsweise lokale Anzeigenblätter auch einen redaktionellen Text enthielten. Weil derzeit ein Schutz vor unerwünschter Werbung garantiert sei, sei derzeit keine Änderung geplant.

Da hält DUH-Abfallexperte Fischer dagegen und sagt, dass Gratiszeitungen nicht betroffen wären. Es gehe vielmehr um Anzeigen von Baumarktketten, Drogerien oder Textilhandel:

„Da müssen wir ran, das ist der ganz große Batzen.“

Der Gesetzgeber könnte dahingehend auch Ausnahmebestände definieren, sodass Gemeinnütziges oder Wahlwerbung weiter ankommen.

Könntest du auf Werbung in deinem Briefkasten verzichten?

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