Deutschland: Das Containern ist mittlerweile ein gängiger Begriff in unserer Gesellschaft. Doch trotz vieler Forderungen ist es eine Straftat.
Wer also Lebensmittel aus Mülleimern von Supermärkten nimmt begeht laut Gesetz Diebstahl und das obwohl noch verzehrbare, teilweise gar frische Produkte ansonsten im Müll verschimmeln.
Das Bundesverfassungsgericht sollte nun in einem Beschluss prüfen, ob Containern wirklich als Straftat einzuordnen ist.
Anstoß dazu war eine Verfassungsbeschwerde, die eine strafrechtliche Verfolgung wegen Containern als verfassungswidrig sah.
Bundesverfassungsgericht fasst Beschluss
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte in einem heute veröffentlichten Beschluss Containern weiterhin als Straftat.
Zwei Studentinnen aus Oberbayern sind damit mit ihrer Verfassungsbeschwerde gescheitert. Sie hatten Lebensmittel aus einem verschlossenen Müllcontainer eines Supermarkts entwendet und wurden vom zuständigen Amtsgericht verwarnt und zu Sozialstunden verdonnert.
Das Containern eine Straftat sei sahen die beiden Beschwerdeführerinnen als verfassungswidrig. Nun erklärte das Bundesverfassungsgericht allerdings, dass der Gesetzgeber auch das Eigentum an wirtschaftlich wertlosen Sachen strafrechtlich schützen dürfe.
Durch die Tatsache, dass der Container verschlossen war und abgeholt werden sollte, sei eine Verurteilung wegen Diebstahls seitens des Gerichts verfassungskonform gewesen.
Containern als Protest
Insgesamt steckt hinter dem Containern nicht die Suche nach kostenlosem Essen. Viel mehr sehen Aktivisten einen Protest gegen die Wegwerfkultur darin.
Geschäfte schmeißen Massen an Lebensmitteln weg, weil sie wegen des abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatums nicht mehr verkauft werden dürfen.
Selbst eine Spende an die Tafel aufgrund des abgelaufenen MHDs ist nicht gestattet. Somit gehen Tonnen essbarer Lebensmittel unberührt in den Müll, wo sie verderben.
Auch für viele Supermärkte ist es ein Problem: Selbstverständlich möchte jeder zuerst seine Waren verkaufen. Doch auch für die Betreiber ist das Wegwerfen genießbarer Lebensmittel oftmals unnötig.
Dort werde Containern erlaubt sein und niemand würde strafrechtlich verfolgt werden. Durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bleibt dies allerdings aktuell jedem Ladenbesitzer selbst überlassen.
Man könne nicht prüfen, ob man die „zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung“ gefunden hat, heißt es aus Karlsruhe.
Sollte Containern weiterhin als Straftat gesehen werden und somit als Diebstahl angezeigt werden können?
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