Am vergangenen Wochenende kam es in einem Club im bayerischen Patersdorf zu einem Vorfall, der nun schwerwiegende Folgen für alle Beteiligten haben könnte.
Wie die Passauer Neue Presse berichtete, ist nämlich ein Mann, der mit Corona infiziert war, in den Club Tenne gelangt und hat dort womöglich weitere Gäste angesteckt.
Wie genau der Mann überhaupt ohne Nachweis hineinkommen konnte, wird nun ermittelt, das sagte Heiko Langer, Landratsamtspressesprecher, am gestrigen Dienstag:
„Wir prüfen, wie es dazu kommen konnte, dass jemand ohne notwendigen PCR-Test in das Lokal kommen konnte.“
Noch am Freitag soll sich die betreffende Person nach ersten Erkenntnissen auf eine mögliche SARS-CoV-2-Infektion mit einem PCR-Test getestet haben. Bis Samstagabend, dem Zeitpunkt des Besuchs des Clubs, lag das Ergebnis aber noch nicht vor.
„In aller Regel liegt das Ergebnis spätestens nach 24 Stunden vor“, so der Pressesprecher. Warum es in diesem Fall allerdings zu einer Verzögerung kam, ist nicht bekannt.
Der Grund sei aber auch nicht von Bedeutung, so Heiko Langer. Klar sei nämlich, dass der junge Mann ohne einen gültigen Testnachweis nicht in das Lokal gedurft hätte.
Es wird in zwei Richtungen ermittelt
Nach Aussagen der Besucher wurden die Gäste allerdings am Eingang kontrolliert, weswegen die Frage im Raum steht, wie der Mann trotzdem in die Disco kam.
„Wir wissen noch nicht, ob es eine fehlerhafte Kontrolle war oder ob sich der Mann irgendwie reingemogelt hat“, sagte der Pressesprecher. Auf jeden Fall werde aber beides ermittelt und beide Seiten müssen mit erheblichen Strafen rechnen.
Mindestens dem Besucher hätte klar sein müssen, dass er nicht hätte in die Disco gehen sollen und falsch handelte.
Darüber hinaus hätte der Betreiber dafür sorgen müssen, dass kein Gast ohne Beachtung der 3G-plus-Regelung ins Haus kommt.
Langer fügte hinzu: „3G-plus bedeutet, dass nur Genesene, Geimpfte oder Getestete mit PCR-Testnachweis in die Diskothek gehen dürfen.“
Dabei liegt es am Betreiber, die Kontrolle der einzelnen Nachweise sicherzustellen. Wird gegen diese Pflicht verstoßen, können jeweils abhängig von den konkreten Umständen der Tat mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Die Strafe kann sowohl den Betreiber, der den Nachweis nicht ordnungsgemäß kontrolliert hat, als auch dem Besucher, der nicht über einen gültigen Nachweis verfügte, betreffen.
Langer erklärte: „Die Erfahrung des ersten Öffnungswochenendes zeigt, dass wir die Kontrollen, die bisher schon stattfanden, auch weiterhin durchführen müssen.“
Diese Ereignisse haben die Verantwortlichen im Landratsamt allerdings nicht überraschend getroffen.
Die von der Politik für Club- und Discobesuche verfügten Erleichterungen und der damit verbundene Besucherandrang würden das Nachtleben beleben, dies führe zwangsläufig auch zu einem erhöhten Infektionsrisiko.
Dieser Vorfall könnte unter Umständen für den Besucher als auch den Betreiber richtig teuer werden.
Wer genau schuld ist, werden hoffentlich die weiteren Ermittlungen zeigen.