Hannover/Niedersachsen: Die aktuelle Coronaschutzverordnung sieht vor, dass sich Menschen, die in direkten Kontakt mit Infizierten kamen, in häusliche Quarantäne begeben.
Derzeit handelt es sich dabei meistens um zehn Tage, in denen man ohne Erlaubnis des Gesundheitsamtes nicht vor die Tür darf.
Doch auch negative Corona-Tests werden oft von den Behörden angefordert, ehe man aus den eigenen Vier Wänden kommen darf.
Doch das, was einer Rentnerin aus Hannover passiert ist, verwirrt die Frau nicht nur, sondern sorgt auch für Ärger.
Die 67-jährige Frau soll nun 2.000 Euro Strafe zahlen, weil sie ihre Quarantäne verließ. Dabei war sie nur vor der Tür, um einen angeforderten Corona-Test durchzuführen.
2.000€-Quarantänestrafe für Rentnerin
Inge B. aus Hannover kam kurz vor den Weihnachtsfeiertagen in Kontakt mit einem positiv Getesteten. Kurz darauf folgte ein Anruf des Gesundheitsamtes.
Da sie Kontaktperson-1 war und so in direktem Kontakt war, musste sie laut der Behörde eine zehntägige Quarantäne beginnen. Gegenüber der Bild erklärt sie, dass sie ohne Zustimmung der Behörde nicht aus dem Haus darf.
Außerdem soll sie aufgefordert worden sein, einen Corona-Test durchzuführen.
„Um einen Termin zu vereinbaren, rief ich die Hotline des Gesundheitsamtes an, kam erst nach 45 Minuten Warteschleife dran. Die gaben mir eine Nummer des Testzentrums in Empelde.
Dort hieß es telefonisch: Wenn ich keine Symptome hätte, müsse ich mich an meinen Hausarzt wenden.“
Also rief die 67-jährige Rentnerin bei ihrem Hausarzt an und vereinbarte mit ihm eine Methode, wie sie möglichst sicher und ohne in Kontakt mit anderen zu kommen den angeforderten Test durchführen kann.
„Der Arzt bat mich, vor Sprechstundenbeginn mit dem Auto zu kommen, Maske, Handschuhe zu tragen. In Vollschutz nahm er den Abstrich, wie es sich gehört.“
Test gefordert & trotzdem bestraft
Wenige später folgte das Testergebnis der Rentnerin: negativ!
Umgehend informierte Inge B. das Gesundheitsamt, um so auch wieder von der Quarantänepflicht befreit zu werden.
Doch anstatt einer Aufhebung der Quarantäne folgte ein Bußgeldbescheid, der eine 2.000€-Quarantänestrafe für die Rentnerin vorsah.
„Mit meiner kleinen Rente kann ich das gar nicht bezahlen. Ich habe doch nur gemacht, was die Behörde verlangte.“
Das lokale Gesundheitsamt erklärte jedoch später, dass es zu keinem Verlassen der eigenen Wohnung hätte kommen dürfen.
„Grundsätzlich muss bei Quarantäne jedes Verlassen des Hauses mit dem Gesundheitsamt abgesprochen werden. Der Arzt hätte zum Hausbesuch kommen können.“
Für die Ärztekammer sei dies allerdings kein vertretbares Verhalten seitens der zuständigen Behörde.
„Offenbar hat das Amt nicht klar genug kommuniziert, dass selbst ein ärztlich angeordneter Test als Verstoß gelten kann. Solch einen Fall hatten wir noch nie.“
Für Inge ist dies keine Option. Die Rentnerin will nun gegen den Bußgeldbescheid vorgehen.
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