Wer in Deutschland ein Kind in die Welt setzt, hat wie in vielen weiteren Ländern Anspruch auf Kindergeld, eine finanzielle Unterstützung vonseiten des Staates.
Bislang lag dieser Betrag bei 194 Euro für das erste und zweite Kind, ab dem dritten Kind 200 Euro und für jedes weitere 225 Euro im Monat.
Ab Juli 2019 wurde diese monatliche Unterstützung zur Freude vieler angehoben, d.h. für das erste und zweite Kind gibt es 204 Euro, das dritte 210 Euro und für jedes weitere 235 Euro monatlich.
Um Anspruch am Kindergeld zu haben, muss man aber nicht zwingend in Deutschland leben. Dazu veröffentlichte das Finanzministerium jetzt neue Zahlen.
Wer in Deutschland arbeitet, aber eigentlich aus dem Ausland stammt, hat Anspruch darauf, Kindergeld zu beziehen. Auch dann, wenn die eigene Familie nicht in Deutschland lebt.
Wie die Berliner Zeitung berichtete, veröffentlichte das deutsche Finanzministerium dazu neue Zahlen, wie viel Kindergeld im Jahr 2018 ins Ausland floss.
Demnach überwiesen die Finanzämter dieses Landes rund 536 Millionen Euro Kindergeld ins Ausland. Verglichen mit dem Jahr 2015 sind das etwa 200 Millionen Euro mehr, also gut 60 Prozent.
Das meiste Geld landet in Polen und auch nach Rumänien werden die Beträge immer höher.
Manche Familien dort geben an, acht Kinder zu haben, das entspricht einer monatlichen Leistung von 2.000 Euro.
Insgesamt wurden 291.000 Kinder mit dem Kindergeld unterstützt, von denen mehr als 30.000 Kinder deutscher Herkunft sind.
Obwohl die Lebenshaltungskosten in den genannten Ländern niedriger sind, werden die Bezüge aber nicht angepasst. Die Bundesregierung hatte zwar schon im EU-Parlament versucht, diese Regel zu ändern, doch scheiterte bislang.
Man darf gespannt sein, ob die Bundesregierung mit diesen Zahlen vielleicht ein größeres Druckmittel hat, um das Kindergeld für im Ausland lebende Familien anzupassen.
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