Im Straßenverkehr kommt es leider weltweit täglich zu Unfällen, die im schlimmsten Fall sogar auch tödlich für die Opfer ausgehen können.
Umso wichtiger ist es, aufmerksam zu sein und unnötige Geschwindigkeitsüberschreitungen zu vermeiden.
Denn genau das wurde am 29. Januar 2018 der 21-jährigen Fabien Martini in Deutschlands Hauptstadt Berlin zum Verhängnis, wie RTL berichtete.
Sie war gerade dabei, mit ihrem Auto einzuparken, als sie plötzlich von einem Polizeiwagen, in dem Hauptkommissar Peter G. saß, überfahren wurde.
Überhöhte Geschwindigkeit
Der Polizist war mit Blaulicht zu einem Einsatz unterwegs und hatte eine Geschwindigkeit von 134 km/h, als er aus dem Grunertunnel vorbei am Alexanderplatz unterwegs war.
Eine Zeugin berichtete später vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten:
„Ich dachte, oh mein Gott, das Auto hebt gleich ab.“
Zur gleichen Zeit war auch Fabien mit ihrem Auto auf der fünfspurigen Straße und als sie einparken wollte, sie hörte wohl das Martinshorn nicht, krachte der Polizeiwagen mit 91 km/h in die Fahrertür. Die junge Frau hatte keine Chance.
Für Richter Sascha Daue war klar, dass der Beamte niemals hätte so schnell fahren dürfen an diesem Tag im vielbefahrenen Berlin:
„Das geht gar nicht. Das ist absolut fahrlässig, eine grobe Sorgfaltspflichtverletzung. Ein Einsatzbefehl rechtfertigt nicht alles.“
Für ihn sei das Verhalten des Polizisten der Grund für den tödlichen Unfall gewesen. Er hätte beim Tunnelausgang vom Gas gehen müssen.
Dieser Vorfall sorgte damals für Entsetzen in der ganzen Republik und erst Monate später wurde bekannt, dass eine im Krankenhaus genommene Blutprobe des Fahrers Alkohol enthalten haben soll.
Allerdings durfte die Patientenakte nicht als Beweismittel vor Gericht verwendet werden, weswegen der Verdacht aufkam, man habe dies vertuschen wollen. Peter G. äußerte sich im Prozess nicht dazu, er machte von dem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern.
Die Eltern der verstorbenen 21-Jährigen traten als Nebenkläger auf und forderten eine Freiheitsstrafe von vier Jahren für den 53-Jährigen.
„Mörder meiner Tochter“
Der Polizeibeamte ist für den Vater, Christian Martini, „der Mörder meiner Tochter“.
Zur Urteilsverkündung kamen er und seine Frau komplett in schwarz gekleidet und stellten ein Foto ihrer toten Tochter auf.
Daher war die Enttäuschung umso größer, als das Urteil fiel: Polizeihauptkommissar Peter G., der mit Personenschützern zum Gerichtstermin erschien, erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten.
„Wir haben gehofft, dass er wenigstens Gefängnis kriegt“, sagte der enttäuschte Vater. Die Eltern sind nach wie vor davon überzeugt, dass der Polizist betrunken am Steuer saß und fügten hinzu: „Er hat unser Leben versaut.“
Der Verteidiger des Polizisten hatte einen Freispruch beantragt, sein Mandant sei seit 32 Jahren Polizist mit Leib und Seele und der Unfall habe auch sein Leben einschneidend verändert:
„Er ist ein psychisches Wrack.“
Der Polizist habe zu Prozessbeginn über seinen Anwalt erklären lassen, dass ihm das „tragische, schreckliche Unfallgeschehen“ bis heute sehr nahe gehe. Es tue ihm „sehr, sehr leid“.
Die Enttäuschung über das Gerichtsurteil kann man wohl gerade aus Sicht der Eltern verstehen, hoffentlich können sie eines Tages ihren Frieden finden.
Ruhe in Frieden, arme Fabien.
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