Salzgitter/Niedersachsen: Der Verlust eines Elternteils ist ein schwerer Schicksalsschlag für jedes Kind. Gerade wenn Kinder noch wirklich in ihrer Kindheit sind, ist es umso schwerer Abschied von seinen Eltern zu nehmen.
In jungen Jahren und in all der Trauer denkt man nicht darüber nach, was neben dem schmerzlichen Verlust noch auf einen zukommt. Die Verstorbenen müssen beerdigt werden. Und wenn man möchte, dass sie nicht anonym, ohne Grab beerdigt werden, muss man für die Bestattung aufkommen.
Im Fall eines 13-Jährigen aus Niedersachsen kam es nun allerdings zu einem Behörden-Chaos. Am Ende sollte der Schüler selbst für die Beerdigung seines Papas aufkommen und tausende Euro bezahlen.
13-Jähriger soll für die Beerdigung seines Vaters zahlen
Jan ist 13 Jahre alt und kommt aus Salzgitter.
Der Schüler lebt mit seiner 39-jährigen Mutter Stefanie zusammen. Zu seinem Vater hat er zwar ein gutes Verhältnis, doch Jans Eltern leben getrennt.
2012 trennten sich die Eltern und sind mittlerweile seit fünf Jahren geschieden. Jan und sein Papa sehen sich regelmäßig und haben guten Kontakt.
Bis zum August 2019. Jans Vater kippt zu Hause um und wird wenig später tot aufgefunden – ein Schock für den 13-Jährigen.
Da seine Eltern getrennt waren, wollte Mutter Stefanie nicht für die Beerdigung ihres Ex-Mannes aufkommen. Dies sah das Ordnungsamt als Anlass, jemand anderen dafür in Verantwortung zu ziehen: Den 13-jährigen Jan.
„Wir waren so fertig“
Gegenüber Bild meldet sich die 39-Jährige zu Wort:
„Das Ordnungsamt sagte mir, ich solle bezahlen. Dann wurde mir noch mit einem Bußgeld angedroht.
Und der Mitarbeiter kam mit der Information, dass dann laut Bestattungsgesetz unser Kind zuständig sei.“
Eine Beerdigung kostet mehrere Tausend Euro. Dafür sollte dann der Schüler aufkommen. Gerade in Zeiten der Trauer, sind diese bürokratischen Auseinandersetzung enorm kraftraubend.
„Wir waren so fertig, hatten gar keine Kraft mehr zu kämpfen. Außerdem wollte ich nicht, dass mein Ex-Mann anonym beerdigt wird.
Mutter Stefanie übernahm schlussendlich doch die Kosten und musste 2.500€ für die Bestattung ausgeben.
Laut Niedersächsischem Bestattungsgesetz war die Vorgehensweise des Amts allerdings korrekt. Es geht viel mehr um die Frage der Logik. Sind Kinder erwachsen und im Berufsleben, sind diese Forderungen durchaus vertretbar.
Leider ist aber vollkommen klar, dass ein 13-Jähriger keine Tausende Euro hat. Wäre seine Mama nicht mehr da, hätte Jan wohlmöglich kein Grab für seine Eltern bekommen, da er selbst hätte dafür aufkommen müssen.
„Die Vorgehensweise des Amtes ist unglaublich. Sie wissen auch, dass ein 13-jähriger das nicht zahlen kann“, sagt Mutter Stefanie.
Sollten die Regelungen stets durchgesetzt werden, auch wenn dafür ein Minderjähriger für die Beerdigung seiner Eltern zahlen müsste?
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Viel Kraft und unser Beileid an Jan und seine Familie.
Ruhe in Frieden!