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Tierquälerei an Ostsee: Kleiner Schweinswal taucht auf, Erwachsene halten Tier fest – stirbt an den Folgen

In der Ostsee vor dem Urlaubsort Grömitz (Kreis Ostholstein) in Schleswig-Holstein bekamen Urlauber und Badegäste unerwarteten Besuch.

Plötzlich tauchte nämlich ein kleiner Schweinswal auf, ein Naturschauspiel, das hin und wieder vorkommt. Für Menschen ist das ein besonderer Moment, für die Tiere leider Stress pur und kann unter Umständen sogar tödlich enden.

Wie die Bild berichtete, war das aufgrund des Fehlverhaltens der anwesenden Menschen auch diesmal der Fall.

Der kleine Schweinswal wurde nämlich von den Badegästen eingekesselt und anschließend gestreichelt. Für das Tier war das aber zu viel, der gestresste Wahl starb kurz darauf.

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Die Polizei und die Staatsanwaltschaft ermitteln nun gegen mehrere Unbekannte, die wohl für den Tod des streng geschützten Schweinswals am Ostseestrand verantwortlich sind.

Hielten Tier fest, damit Kinder es streicheln konnten

Am vergangenen Freitag ereignete sich der tödliche Vorfall. In Ufernähe vor Grömitz sollen mehrere Erwachsene den kleinen Wal festgehalten haben, um ihn an der Wasseroberfläche zu halten, das berichtete die Pressesprecherin der Lübecker Staatsanwaltschaft am Donnerstag.

Kurz darauf sollen dann mehr als 20 Kinder ins Wasser gerufen worden sein, die den kleinen Wal festgehalten, umarmt und gestreichelt haben sollen.

Das Tier wurde mit der Zeit immer schwächer und starb schlussendlich.

Staatsanwältin Ulla Hingst sagte dazu:

„Das Tier erleidet in solchen Situationen massiven Stress. Schon das Fangen einer streng geschützten Art ist daher strafbar.“

Zwar habe eine Sektion des Wals in Büsum ergeben, dass er an Herz- und Lungenwürmern gelitten habe, so die Sprecherin der Lübecker Staatsanwaltschaft, allerdings sei nicht auszuschließen, dass das Tier durch den intensiven Kontakt mit den Menschen verendet sei.

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Deswegen werde jetzt wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz ermittelt, ergänzte die Sprecherin.

Unter folgender Telefonnummer werden Zeuginnen und Zeugen gebeten, sich bei der Wasserschutzpolizei Fehmarn zu melden:

04371/5030860

In der Zwischenzeit haben die Wasserschutzpolizeistation Fehmarn und der Lübecker Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Straftat nach § 71 Bundesnaturschutzgesetz eingeleitet.

Dort ist zu lesen, dass es unter Strafe steht, wenn wildlebenden Tieren der streng geschützten Arten nachgestellt wird, sie gefangen, verletzt oder getötet werden.

Vorsätzliches Handeln wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft, Fahrlässigkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.

Ein fürchterlicher Fall von Tierquälerei.

Der kleine Wal musste zur Unterhaltung der Menschen sterben. Inwiefern sie wirklich daran schuld sind, werden wohl die Ermittlungen zeigen.

Teile diesen Artikel, wenn Tierquälerei in Deutschland härter bestraft werden sollte.