Gifhorn/Niedersachsen: In Zeiten der anhaltenden Ausnahmesituation wegen des Coronavirus müssen sich nahezu alle Bereiche des täglichen Lebens anpassen.
Noch immer sind beinahe alle Schulen geschlossen, jedoch soll der Unterricht natürlich weiterlaufen. Dafür haben alle Schule Online-Unterrichtstunden eingeführt.
So können SchülerInnen über das Internet per Videogruppenchat mit ihren Mitschülern und Lehrern weiter lernen.
Diese Neuerung bedeutet jedoch, dass neue rechtliche Rahmenbedingungen eingehalten werden. Besonders die Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte der TeilnehmerInnen müssen geschützt bleiben.
Ein Schüler aus Niedersachsen hat nun allerdings seinen Online-Unterricht im Internet öffentlich live übertragen.
Die Schuldirektorin zeigt den 16-Jährigen an. Dieser beteuert, dass es sich um ein Versehen gehandelt habe.
Schüler überträgt Unterricht live im Internet
Auch an der Realschule im niedersächsischen Gifhorn wird derzeit der Unterricht digital stattfinden. So treffen sich SchülerInnen und LehrerInnen über Videochatgruppen und behandeln die wichtigsten Lerninhalte.
Jedoch zeigt sich nun im Fall eines 16 Jahre alten Schülers, dass diese neue Form des Unterrichts auch Probleme bereiten kann.
Auf einer Plattform sollte der Unterreicht seiner Klasse abgehalten werden. Jedoch wurden auch hier alle SchülerInnen mit einem eigenen Link eingeladen, sodass nur sie und keine Dritten am Unterricht teilnehmen können.
Wie die Polizei allerdings in einer Pressemitteilung erklärte, hat einer der Schüler, ein 16-jähriger Junge, die gesamte Veranstaltung live im Internet auf einer öffentlichen Plattform geteilt.
So konnte jeder, der wollte, sämtliche Namen der Teilnehmer sehen und den Erklärungen des Lehrers lauschen.
Laut dem Schüler handelte es sich dabei allerdings um ein Versehen, dass er bereue. Bei seinen Mitschülern habe er sich bereits entschuldigt.
Die Schulleiterin erstatte jedoch trotzdem Strafanzeige, auch der betroffene Lehrer will nun zivilrechtlich gegen den 16-Jährigen vorgehen.
Die Polizei hat daher nun ein Ermittlungsverfahren wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und wegen des Verstoßes gegen das Kunsturheberrecht gegen den Schüler aus Niedersachsen eingeleitet.
Es bleibt nun abzuwarten, welche Strafen der Jugendliche wegen seines Fehlers zu erwarten hat.
Ob Versehen oder nicht, Unterrichtsstunden und das nicht abgesprochene Streamen von Namen und Inhalten von Mitschülern und Lehrpersonal dürfen nicht geduldet werden.
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