Deutschland: Eltern, die in der Bundesrepublik Deutschland ein Kind haben, sollen dafür finanziell unterstützt werden, um die Erziehung und Ernährung des Kindes zu gewährleisten.
Das Kindergeld muss allerdings immer wieder überprüft und an aktuelle globalpolitische Entwicklungen, Inflation und Mindestlöhne angepasst werden.
Der Bundesrat hatte heute eine Abstimmung über das sogenannte Familien-Entlastungsgesetz. Der Gesetzesentwurf sieht eine Erhöhung des Kindergeldes für das kommende Jahr vor.
Demnach sollen, wie der Name schon sagt, Familien in der aktuellen Krise weiter entlastet werden.
Der Bundesrat stimmte dem Gesetz nun zu.
Mehr Kindergeld im neuen Jahr
Das Kindergeld soll wie es der Gesetzesentwurf vorsah im neuen Jahr um 15 Euro erhöht werden. Dafür hat der Bundesrat dem Zweiten Familienentlastungsgesetz zugestimmt.
So errechnet sich dieses Gesetz:
- ab Januar für das erste und zweite Kind monatlich 219 statt bisher 204 Euro
- für das dritte Kind steigt das Kindergeld von 210 auf 225 Euro.
- ab dem vierten Kind gibt es künftig jeweils 250 statt 235 Euro pro Monat.
Außerdem werden der Kinderfreibetrag und die Freibeträge für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf ebenfalls erhöht.
Insgesamt steigen sie um über 500 Euro auf 8.388 Euro. Dies ist die Summe des Einkommens der Eltern, auf die sie keine Steuern zahlen müssen.
Eltern können dabei entweder Kindergeld beziehen oder von den Kinderfreibeträgen profitieren. Welche Variante den Betroffenen mehr einbringt, ordnet das Finanzamt automatisch bei der Steuerberechnung zu.
Freibeträge lohnen sich vor allem bei Besserverdienern.
Der Grundfreibetrag bei der Steuer wird einhergehend mit dem verabschiedeten Gesetz für alle Einkommen steigen.
Der Betrag des Einkommens, auf den keine Steuern gezahlt werden müssen, wird sich 2021 auf 9.744 Euro und 2022 dann auf 9.984 Euro erhöhen.
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