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Pflegereform 2021: Mehr Geld soll in die Pflegeversicherung fließen – Kinderlose zahlen bald höheren Beitrag

Die Bevölkerung in Deutschland wird immer älter und mit ihr steigt auch der Bedarf an Pflegerinnen und Pflegern, die sich um die älteren Menschen kümmern.

In diesem Sozialstaat springt dann die Pflegeversicherung ein, in die jeder Arbeitnehmer und Arbeitgeber einzahlt und von der die Menschen profitieren sollen, die Unterstützung durch Pflege benötigen.

Für das Jahr 2021 ist in Deutschland eine Pflegereform geplant und könnte laut ntv speziell für kinderlose Menschen eine Änderung mit sich bringen.

Beitrag für Pflegeversicherung soll steigen

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) möchte nämlich Kinderlose mit einem um 0,1 Prozentpunkte höheren Beitrag für die Pflegeversicherung belasten, wie in dem Eckpunktepapier zur geplanten Pflegereform zu lesen ist.

Das zusätzliche Geld soll dann in den sogenannten Pflegevorsorgefonds fließen und für spätere Pflegebedürftige zur Verfügung stehen.

In erster Linie soll davon die Versorgung für diejenigen bestimmt sein, die ab dem Jahr 2035, also die sogenannten Baby-Boomer, pflegebedürftig werden.

Bereits jetzt zahlen Kinderlose ab 23 Jahren einen um 0,25 Prozentpunkte höheren Beitragssatz als Mütter und Väter.

Dazu heißt es im Eckdatenpapier:

„Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil aus dem Jahr 2001 die besondere Bedeutung von Familien mit Kindern für die Funktionsfähigkeit der sozialen Sicherungssystem hervorgehoben und gefordert, dies im Finanzierungssystem der Pflegeversicherung zu berücksichtigen.“

Für Eltern liegt der Satz aktuell bei 3,05 Prozent und für Kinderlose bei 3,3 Prozent. Es ist geplant, dass der Pflegefonds mindestens bis 2050 befüllt werden soll.

Weitere Neuerungen sind vor allem für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen geplant, die entlastet werden sollen.

Höhere Leistungen für häusliche Pflege

Unter anderem sind höhere Leistungen für die häusliche Pflege angedacht, wie es in dem Eckdatenpapier heißt:

„Um die häusliche Pflege zu stärken und die gestiegenen Kosten der letzten Jahre auszugleichen, werden die ambulante Pflegesachleistung, das Pflegegeld sowie die Tagespflege zum 1. Juli 2021 um fünf Prozent und ab 2023 regelhaft jährlich in Höhe der Inflationsrate angehoben.“

Dabei soll unter anderem die Pauschale für Inkontinenzwindeln von 40 auf 60 Euro im Monat steigen und die Suche nach dem passenden Heimplatz für Angehörige über eine neue Internetplattform erleichtert werden.

Dadurch sollen pflegende Angehörige in der Rentenversicherung deutlich besser gestellt werden, was im Eckpunktepapier betont wird:

„Wie für die Zeiten der Kindererziehung übernimmt deshalb künftig der Bund die Beitragszahlungen an die Rentenversicherung für Menschen, die Angehörige pflegen.“

Spahn hatte bereits angekündigt, dass Pflegebedürftige, die in einem Heim leben, stark finanziell entlastet werden sollen. So soll der Eigenanteil für Pflege auf maximal 700 Euro pro Monat und höchstens 36 Monate begrenzt werden.

Kosten für Wohnen und Mahlzeiten sollen von dieser Deckelung ausgenommen werden.

In vielen Heimen werden die monatlichen Gesamtkosten durch Investitionen gesteigert, weswegen Spahn die Länder verpflichten, dass sie pro Monat und Heimbewohner einen Investitionskostenzuschuss von 100 Euro leisten.

Ob diese weitreichenden Maßnahmen umgesetzt und Früchte tragen werden, kann nur das nächste Jahr zeigen.

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