Nicht erst mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie sollte jedem eigentlich klar sein, dass Pflegerinnen und Pfleger einen immens wichtigen Job machen.
Sie kümmern sich um die Kranken und Pflegebedürftigen, begleiten Menschen auf ihrem letzten Weg oder pflegen Menschen zuhause, die das Haus nicht mehr verlassen können. Oftmals ein Knochenjob und trotzdem wird er für viele Pflegekräfte nicht ausreichend bezahlt.
Das könnte sich in Zukunft in Deutschland aber nun ändern, wie die Bild berichtete.
Demnach haben sich am Mittwoch die Gewerkschaft Verdi und einer der Arbeitgeberverbände, die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP), in Berlin gemeinsam auf einen Verhandlungsstand geeinigt.
So soll der Stundenlohn in Deutschland für Pflegekräfte auf 18,50 Euro ansteigen.
Die Pflegekommission hatte sich im Januar 2020 auf höhere Mindestlöhne für Beschäftige in der Altenpflege geeignet. Dadurch stiegen die ab dem 1. Juli 2020 die Mindestlöhne für Pflegekräfte im Osten und im Westen in vier Schritten auf einheitlich 12,55 Euro pro Stunde.
Diese neue Regelung will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nach Möglichkeit auf die gesamte Branche in Deutschland ausweiten. Dagegen wehren sich aber private Träger vehement.
Trotzdem soll der Tarifvertrag von Verdi und BVAP am 1. Juli 2021 in Kraft treten. Und der hätte zur Folge, dass examinierte Altenpflegekräfte ab Januar 2023 mindestens 18,50 Euro pro Stunde erhalten sollen. Das entspricht 3.137 Euro brutto bei einer 39 Stundenwoche im Monat.
Mindestlohn auch für Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung
Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung sollen mindestens 14,15 Euro pro Stunde verdienen, mit einer ein- bis zweijährigen Ausbildung wenigstens 15 Euro.
Verdi-Vorstandsmitglied Sylvia Bühler sagte dazu:
„Das ist ein ordentliches Mindestniveau, das bessere Tarifverträge selbstverständlich unberührt lässt.“
Für BVAP-Vorstandsmitglied Gero Kettler ist klar:
„Als Arbeitgeber sind wir dabei bis an die Schmerzgrenze gegangen.“
Arbeitsminister Heil fügte hinzu:
„Nun liegt es in der Hand der anderen Träger in der Pflegebranche, den Weg freizumachen für den Abschluss des Tarifvertrages und damit mittelbar auch für einen Antrag auf Erstreckung der Tarifverträge für alle Beschäftigten.“
Es ist nämlich auch geplant, dass die Kirchen mitziehen. Liegt ein entsprechender Antrag vor und werde erfolgreich geprüft, würden die Regelungen für die gesamte Branche verbindlich erklärt, sagt Heil.
Rainer Brüderle, Präsident des Arbeitgeberverbandes bpa, lehnt diese Pläne allerdings ab:
„Miniminderheiten können nicht über die Tarifautonomie von Mehrheiten bestimmen.“
Die bpa hatte den BVAP bereits als zu klein für den Abschluss weitreichender Verträge kritisiert.
Gleiches ist vom Präsidenten des Arbeitgeberverbandes Pflege, Thomas Greiner, zu hören:
„Der Staat will Löhne festlegen, die eigentlich Sache der Tarifparteien sind.“
Hier scheint das letzte Wort auf jeden Fall noch nicht gesprochen zu sein.
Noch sieht es danach aus, als dürften sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflegebranche auf eine Lohnerhöhung freuen.
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