Donaustauf/Bayern: Wenn die Rettungskräfte der Feuerwehr im Einsatz sind, ist eine der obersten Prioritäten, wenn nicht die oberste Priorität, dass Menschen in Not gerettet werden.
Dafür können die Kameraden*innen nicht immer Rücksicht auf alle anderen Objekte im Umkreis des Einsatzes achten.
Nun stelle man sich vor, man ist Teil einer Freiwilligen Feuerwehr und wird zu einem Einsatz gerufen, bei dem ein Kleinkind über eine Stunde in einem Fahrstuhl feststeckte.
Und anstatt Danke von allen Seiten der Gemeinde zu bekommen, flattert ein Anwaltsschreiben ein, dass über 7.000 Euro fordert und die Qualifikation der Einsatzkräfte in Frage gestellt.
Eben jenes ist einer bayerischen Feuerwehr nun passiert…
Feuerwehr befreit Kleinkind (1) aus Aufzug
Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, kam es am Mittag des 22. Junis zu einem Notruf bei der Donaustaufer Feuerwehr.
Ein 1,5 Jahre altes Kleinkind soll bereits eine Stunde lang in einem Aufzug eines Mehrfamilienhauses festgesteckt haben.
Laut den Eltern soll der Hausmeister keine Möglichkeit gehabt haben, dem Kind zu helfen. Der gerufene Notdienst des Aufzugherstellers soll gerufen worden sein, allerdings war unklar, wann und wie er eintrifft.
Währenddessen schrie der kleine Junge vor Angst im Aufzug und war nun bereits über eine Stunde eingesperrt. Nachdem die Einsatzkräfte manuell versuchten die Tür zu öffnen, musste sie irgendwann größere Gerätschaften einsetzen.
Schlussendlich konnte man die verklemmte Tür aufbrechen und den Eineinhalbjährigen so befreien.
Über 7.000€ Strafe für Feuerwehr
Die glücklichen Eltern dankten den Rettungskräften der Freiwilligen Feuerwehr für die Befreiung ihres kleinen Sohnes.
Allerdings schien nicht jeder zufrieden gewesen sein. In dieser Woche bekam die Feuerwehr Post von einem Anwalt.
Im Namen der betroffenen Hausgemeinschaft/Eigentümergemeinschaft folgte zwei Monate nach dem Einsatz eine Schadensersatzforderung.
Darin soll die Reparatur des Aufzugs sowie sonstige Kosten zu einer Zahlungsaufforderung über 7.050,50€ gestellt worden sein.
Anstatt nochmals den Hausmeisterservice zu rufen oder den Hersteller des Aufzugs zu kontaktieren, habe die Feuerwehr brachial und nicht fachgerecht eingegriffen. Außerdem zweifle man an der Qualifikation der Kameraden*innen der Freiwilligen Feuerwehr.
Seitens der Feuerwehr folgt nun Verärgerung über diese Aussagen. Man habe 15 bis 20 Minuten versucht zerstörungsfrei einzugreifen, um das schreiende Kind zu befreien.
Der zweite Bürgermeister der Gemeinde, Wolfgang Weigert, steht der Feuerwehr zu Seite. Der Ton des Schreibens sei „unterste Schublade“. Besonders das Infragestellen der Qualifikationen ärgert ihn.
Nun muss der Fall über die Gemeindehaftpflichtversicherung geklärt werden.
Wie siehst du diesen Vorfall? Ist die Zahlungsforderung gerechtfertigt?
Lass uns deine Meinung in den Kommentaren unter dem Facebook-Beitrag wissen.