In der Rolle als Eltern möchte man natürlich sein eigenes Kind vor allem Schlechten und Gefährlichen beschützen, damit ihm oder ihr nichts geschieht.
Doch die Realität sieht häufiger leider anders aus. Insbesondere in den weiten des Internets lässt sich nicht alles kontrollieren, was der eigene Nachwuchs dort treibt und mit welchen Menschen sie dort in Kontakt kommen.
Dabei ist es in Chaträumen und auf anderen Webseiten für Täter noch einfacher, mit ihren möglichen Opfern eine Verbindung aufzubauen.
So erging es auch einem 12-jährigen Mädchen aus Baden-Württemberg, das laut Bild unwissend mit einem 37-jährigen Altenpfleger schrieb, der sie unbedingt zu sich nach Teublitz in Bayern locken wollte.
Und das aus einem schrecklichen Grund: Der Mann namens Robert vom D. wollte, dass das depressive Mädchen, dessen Name nicht veröffentlicht wurde, und er gemeinsam Tabletten und Alkohol konsumieren und ihr dadurch geholfen wird zu sterben.
„Sich Bereiterklären zum Totschlag“
Wegen dieses Delikts des „Sich Bereiterklärens zum Totschlag“ muss sich der Täter nun vor dem Landgericht Amberg verantworten.
Staatsanwältin Barbara Tutsch führte auch aus, wie er das schaffen wollte:
„Er gab sich im WhatsApp-Chat als 19-jähriger Robby aus, bot dem Mädchen an, ihm beim Sterben zu helfen.“
Und weiter:
„Sobald das Mädchen bewusstlos sei, werde er ihr das Genick brechen, was zu 100 Prozent tödlich sei. Das Mädchen werde davon nichts merken. Der Angeklagte meinte dies jederzeit ernst.“
Und tatsächlich machte sich das Mädchen am 28. Mai 2019 auf den Weg nach Teublitz, um am Stadtpark Robert vom D. zu treffen. Sie büxte von zu Hause aus und fuhr schwarz mit dem Zug nach Bayern.
Dort angekommen sah sie aber, dass es sich nicht um den 19-jährigen Jungen handelte, mit dem sie sich so intensiv ausgetauscht hatte. Robert vom D. behauptete, der Cousin des Chatpartners zu sein und dass Robby eigentlich Bobby heiße.
Das Mädchen schöpfte trotz dieser merkwürdigen Ausreden keinen Verdacht.
Sie ging sogar mit einem Zettel, auf dem „Halbmond“ stand in die nächstgelegene Apotheke, um dort die gleichnamigen Schlaftabletten zu kaufen, die sie trotz ihres Alters bekam.
Danach saßen vom D. und das Mädchen auf einer Parkbank, um das Tötungsversprechen in die Tat umzusetzen, doch dann kam alles anders.
In der Anklage steht, dass der Mann stattdessen die Hand der 12-Jährigen genommen haben und sie auf seinen Schritt gelegt haben soll.
Holt sich Hilfe bei Passanten
Erst in dem Augenblick wurde dem Mädchen bewusst, dass hier ein falsches Spiel gespielt wurde und sie rief Passanten um Hilfe. Diese reagierten zum Glück, woraufhin vom D. in Untersuchungshaft kam.
Dort zeigt der Altenpfleger, der bereits wegen Körperverletzung vorbestraft ist, bis zum Prozessauftakt keine Reue, sagte lediglich:
„Ich habe ihr nur angeboten, sie umzubringen, damit sie nach Teublitz kommt und wir darüber reden können. Ich dachte, dem Mädel müsste irgendwie zu helfen sein.“
Als sie nebeneinander saßen, habe er ihr gesagt „Das wird schon wieder“, ihre Hand genommen und sie tröstend auf seinen Oberschenkel gelegt.
Nachdem aber die Chatprotokolle gesichtet wurden, in denen sexuelle Andeutungen und Kosenamen wie „Prinzessin“, „Schatz“ oder Geständnisse wie „Ich liebe dich“ zu lesen waren, passt seine Aussage nicht mehr.
Gegenüber Richterin Roswitha Stöber behauptete vom D., dass insbesondere der letzte Satz vom Handy automatisch vervollständigt wurde, was sie nur mit einem „Also bitte!“ quittierte und ihn ermahnte, bei der Wahrheit zu bleiben.
Das Mädchen wurde unterdessen unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt und sie wird von Psychologen behandelt, um ihr den Lebensmut zurückzugeben.
Am heutigen Mittwoch wird ein Urteil erwartet, Robert vom D. drohen bis zu 15 Jahre Haft.
Dieser Fall zeigt wieder einmal, dass man sich niemals sicher sein kann, wer am anderen Ende der Leitung sitzt, sollte man die Person nicht persönlich kennen.
Zum Glück ist das Mädchen noch rechtzeitig hellhörig geworden und hat reagiert.
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