Berlin/Deutschland: Vor knapp zwei Jahren kam es für die Familie der 21-jährigen Fabien zum viel zu frühen und herzzerreißenden Abschied der jungen Frau.
Ein Polizeiwagen krachte in Berlin-Mitte voll in ihre Fahrertür. Die junge Berlinerin starb durch die Folgen des heftigen Aufpralls.
Die Familie wollte umgehend Gerechtigkeit und zeigte den Berliner Polizeibeamten an. Dieser soll nicht nur zu schnell gefahren sein, sondern soll laut einer Patientenakte sogar unter Alkoholeinfluss gestanden haben.
Nun entschied das Amtsgericht, dass der Alkohol-Vorwurf aus dieser Patientenakte nicht zugelassen wird.
Gericht lässt Alkohol-Vorwurf aus Patientenakte nicht zu
Wie der Tagesspiegel berichtet, kam es bereits im Herbst 2018 dazu, dass der Anwalt von der Familie der Berlinerin einen Hinweis bekommen hatte, dass der Polizist alkoholisiert im Krankenhaus gewesen sein soll – unmittelbar nach dem tödlichen Verkehrsunfall.
Die Patientenakte des Polizisten gab an, dass er rund ein Promille Alkohol im Blut gehabt haben soll, dies war knapp zwei Stunden nach dem Unfall.
Bereits damals wurde bemängelt, dass nicht direkt nach dem Unfall ein Alkoholtest veranlasst wurde. Da allerdings kein dringender Verdacht da war, wurde darauf verzichtet.
Die Staatsanwaltschaft hatte dann nach einigem Druck der Opferfamilie einen Durchsuchungsbeschluss erwirkt und die Patientenakte wurde beschlagnahmt.
Gerichtssprecherin Lisa Jani erklärte daraufhin gegenüber BILD, dass eben jene Patientenakte nun nicht vor Gericht beachtet werden wird.
„Der Tatvorwurf der fahrlässigen Tötung ist zugelassen, nicht jedoch der Vorwurf der Gefährdung des Straßenverkehrs durch den Genuss alkoholischer Getränke. Das Gericht hat ein Beweisverwertungsverbot verfügt, weil die Beschlagnahmung der Patientenakte rechtswidrig war.“
Die Ärztliche Schweigepflicht, die Grundrechte des Angeklagten auf informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre wurde eben sowie das Rechtsstaatsprinzip grundlegend verletzt.
Polizist raste Berlinerin (†21) tot
In dem am 17. März beginnenden Prozess muss sich der Polizeibeamte nun nur wegen der fahrlässigen Tötung und nicht mehr wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs durch Alkoholeinfluss verantworten.
Der Hauptkommissar war damals wegen eines vermeintlichen Raubüberfalls auf dem Weg zum Einsatz.
Gegen 13.15Uhr krachte der Polizist dann in den Wagen der 21-Jährigen. Mit 90 km/h knallte der Polizeiwagen in die Fahrertür und verletzte die junge Autofahrerin tödlich.
Verbandssprecher Jörn Badendick erklärt nach dem Beschluss des Amtsgerichts, dass der Verlauf des Verfahrens niemandem helfen würde.
„Die bisherige Entwicklung hinterlässt auf allen Seiten Verlierer. Auch die Angehörigen der Verstorbenen werden nur schwer mit der anstehenden gerichtlichen Aufarbeitung abschließen können.“
Für die Familie von Fabien wird es schwer werden, einen Prozess zu akzeptieren, in dem augenscheinlich wichtige und schlimme Vorwürfe nicht berücksichtigt werden.
Das Amtsgericht handelt in ihrem reglementierten Rahmen und muss jegliche justiziablen Aspekte berücksichtigen, so schwer es Angehörigen auch damit fallen könnte.