Deutschland: Im Zeitalter von Facebook, Twitter oder Instagram sind wir zwar alle viel direkter miteinander vernetzt. Doch die sozialen Netzwerke bieten auch Plattformen für ungebändigten Hass, Fremdenfeindlichkeit, Mobbing und Rassismus.
Langezeit war es eine gesetzliche Grauzone, was gegen diese Hass-Kommentare gemacht werden kann.
Ab wann macht sich jemand strafbar, der im Internet mit hasserfüllten Kommentaren arbeitet, Menschen bedroht oder zu Verbrechen oder Gewalttaten aufruft?
Dies soll nun klar geregelt werden und mit verschärften Gesetzen bekämpft werden.
Regierung legt Gesetzentwurf vor
Der Bundestag befasst sich aktuell mit einem verschärften Gesetzentwurf gegen die Hasskriminalität.
Künftig sollen Bürgerinnen und Bürger, die rechtsextreme Propaganda, Drohungen, rassistische Äußerungen oder Mobbing in sozialen Netzwerk verbreiten, beim Bundeskriminalamt (BKA) gemeldet werden.
Dabei sind vor allem dann die Unternehmen rund um Facebook oder Twitter zuständig die Verantwortlichen von Hass-Kommentaren dem BKA zu melden.
So soll eine große Datenbank erstellt und schnell und nachhaltig eingegriffen werden können.
Bisher musste solche Hasskriminalität nur gelöscht werden.
Hass-Kommentare künftig beim BKA
Beziehen sich Kommentare oder Beiträge auf schwere Straftaten wie Mord oder Terrorismus, kann ein richterlicher Beschluss sogar erzwingen, dass Behörden Passwörter betroffener Profile bekommen.
Ziel des verschärften Gesetzes ist es, dass Täter strafrechtlich verfolgt und belangt werden können.
Seitens des Bundesjustizministeriums heißt es, dass das Paket „eine Reaktion auf die schweren rechtsextremistischen und rechtsterroristischen Taten des vergangenen Jahres und den Nährboden, den diese Taten durch Hass und Hetze im Netz haben“, ist. Das berichtet der Spiegel.
Wenn kein dem neuen Gesetzentwurf entsprechendes Meldesystem eingeführt wird, drohen den Unternehmen Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro.
Sind die verschärften Gesetze ein Schritt in die richtige Lösung?
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