Eines der schlimmsten Verbrechen auf diesem Planeten ist der Missbrauch von Kindern und die gleichzeitige Verbreitung solchen Materials.
Solchen Tätern kann nicht bewusst sein, wie viel Schaden sie im Leben eines solchen Kindes verursachen und müssen deshalb mit der vollen Kraft des Gesetzes bestraft werden.
Ein solcher Verbrecher muss sich zurzeit laut Bild vor dem Landgericht Mannheim wegen unfassbarer Taten verantworten.
Demnach wird dem 44-jährigen Johann Christian R. vorgeworfen, sadistische Kinderpornos mitfinanziert und mehrfach Mädchen auf den Philippinen vergewaltigt zu haben.
Schon im Jahr 2012 soll der Mann mit dem schütteren Haar über das sogenannte Darknet Kontakt zu Gleichgesinnten aufgebaut haben.
Unter anderem zu dem Australier Peter Scully (56) und seiner philippinischen Freundin Liezyl Margallo (26).
Finanzielle Unterstützung von Kinderpornos
In der Anklage heißt es, dass Johann R. dem Paar mehrere Tausend Euro für die Vermittlung von passenden, minderjährigen Opfern und der Produktion von Kinderpornos bezahlt haben.
Vor Gericht sagte der Mann aus, dass er von seiner langjährigen Partnerin gelangweilt gewesen sein soll und er damals einfach „etwas Jüngeres gesucht“ habe.
Durch seine finanzielle Unterstützung wurde wohl auch ein Film mit einem gefolterten Kleinkind mitfinanziert, dessen Handlung kaum in Worte zu fassen ist.
Darin soll ein 18 Monate altes Mädchen kopfüber aufgehängt, brutal vergewaltigt, geschlagen und mit Kerzenwachs übergossen worden sein.
Darüber hinaus soll der 44-Jährige mindestens zwei Mal für mehrere Monate auf die Philippinen geflogen und wochenlang mit dem Paar und mehreren Mädchen unter einem Dach gelebt haben.
11-Jähriger Drogen verabreicht
Laut der Anklage heißt es, dass sie unter anderem die 11-jährige „Barbie“ missbraucht und unter Drogen gesetzt haben sollen. Daraufhin filmten und fotografierten sie ihr wehrloses Opfer.
Der Australier Scully wurde bereits im Februar 2015 festgenommen und dabei fanden die Beamten die Leiche des Mädchens, sie war einbetoniert im Küchenboden des Hauses.
Wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornos, gefährlicher Körperverletzung, sexuellem Missbrauch und Beihilfe zur Vergewaltigung steht Johann R. jetzt vor Gericht.
Doch noch ist er weiterhin ein freier Mann.
So auch im Sommer 2016, als der 44-Jährige zwar in Gießen in U-Haft saß, das Gericht aber den Haftbefehl aussetzen musste.
Eineinhalb Jahre später kommt es erst durch die Staatsanwaltschaft Mannheim zur Anklage, die den Fall auch übernimmt.
Die Gründe für die Zeitverzögerung sind Personalengpässe, die starke Auslastung der Kammer und zu viele Verfahren.
Unbegreiflich, wie die deutsche Justiz solch einen Fall für so lange Zeit offenliegen haben kann.
Der Täter gehört bestraft und für seine ungeheuerlichen Verbrechen verurteilt.
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