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Bundestag beschließt Azubi-Mindestlohn ab nächstem Jahr – mindestens 515 Euro monatlich im ersten Lehrjahr

Immer mehr Schüler entscheiden sich für ein Studium, sehr zum Leidwesen von Ausbildungsberufen, in denen immer mehr der Nachwuchs fehlt.

Als Grund für diese Entscheidung geben Schüler an, dass die Verdienstchancen nach einem Studium höher und die Aussichten in einem Ausbildungsberuf damit nicht vergleichbar sind.

Aus diesem Grund ist der Deutsche Bundestag jetzt tätig geworden und hat laut Bild einen Azubi-Mindestlohn beschlossen, der im neuen Jahr in Kraft treten soll.

Demnach ist das geplant, dass Auszubildende im ersten Lehrjahr mindestens 515 Euro pro Monat verdienen sollen und dass dieser Betrag in den folgenden Jahren auch noch erhöht werden kann.

Diese schrittweise Erhöhung kann bis auf 620 Euro monatlich im ersten Lehrjahr anwachsen.

Erhöhung in den folgenden Jahren

Gleiches gilt auch für die Lehrjahre Zwei und Drei, dort soll das Gehalt ebenfalls weiter ansteigen und angepasst werden.

Laut Gesetz soll ab 2024 der Azubi-Mindestlohn automatisch mit der Entwicklung der Lehrlingsgehälter ansteigen.

Das Ziel, was hinter diesen Bestrebungen des Bundestages liegt, ist eindeutig: man möchte die Berufsausbildung wieder attraktiver machen und gleichzeitig die Abbrecherzahlen in den Ausbildungsberufen verringern.

Bildungsministerin Anja Karliczek (48) von der CDU sagte gegenüber den Bundestagsabgeordneten, dass die duale Ausbildung neben „Made in Germany“ ein Markenzeichen für Deutschland sei, der Erfolg dahinter aber kein Selbstläufer.

Dabei verwies sie auf die nicht besetzten Lehrstellen.

Von dieser Mindestvergütung könnten langfristig rechnerisch etwa 115.000 junge Menschen profitieren.

Das sagen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit aus. Nach denen verdienten so viele Azubis Ende 2017 weniger als 500 Euro im Monat, viele von ihnen sogar weniger als 400 Euro.

Insbesondere etwa im Friseurhandwerk und vor allem im Osten würden Auszubildende vergleichsweise wenig Geld verdienen.

Treffen aber Arbeitgeber und Gewerkschafter einzelner Branchen eigene Vereinbarungen hinsichtlich einer Ausnahmen von der Mindestvergütung, sei das auch weiterhin möglich. Es fehlt nur noch die Zustimmung des Bundesrats.

Personalverantwortliche unzufrieden

In Deutschland klagen mehr als die Hälfte der Personalverantwortlichen, etwa 52 Prozent, der Unternehmen über zurückgehende Bewerberzahlen bei Ausbildungen und dualen Studiengängen.

Gleichzeitig stellen 70 Prozent der Befragten auch eine abnehmende Qualität der Bewerber fest.

Außerdem würden jedem vierten Personaler auffallen, dass die Ansprüche der Azubis gestiegen seien und 22 Prozent haben es schon erlebt, dass Bewerber wieder abgesprungen seien.

Diese Ergebnisse stammen aus einer Studie des Wirtschaftsmagazins Capital, die zum dritten Mal mit der Talent-Plattform „Ausbildung.de“ und den Personalmarketing-Experten von Territory Embrace diese Befragungen durchgeführt hat.

Gero Hesse, Chef der Personalmarketingagentur Territory Embrace, sagte dazu:

„Die Studie zeigt, dass unbesetzte Ausbildungsstellen kein fernes Zukunftsszenario mehr sind.“

Durch diesen Vorstoß hat die Politik auf den Missstand in den Ausbildungsberufen reagiert, ob und wie dieses Gesetz auch überall zum Tragen kommt, wird man in Zukunft sehen.

Auch bleibt abzuwarten, ob dadurch der Andrang für Ausbildungsstellen wieder angekurbelt wird.

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