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Würzburg: Theresa (†20) wird von betrunkenem Fahranfänger totgefahren – Urteil: 5.000€ Strafe und 1 Jahr Fahrverbot

Alkohol hat im Straßenverkehr nichts zu suchen. Das sollte eigentlich jeder Autofahrer wissen, erst recht, wenn er sich hinters Lenkrad setzen will.

Passiert es aber trotzdem, dass man Alkohol getrunken hat, obwohl man zuvor noch mit dem Auto unterwegs war, gibt es nur eine Lösung: man lässt das Auto stehen und kommt auf anderem Wege wieder nach Hause.

Das tat im April 2017 die verantwortungsbewusste Theresa Stahl, als sie abends unterwegs war und ihr Auto aufgrund etwas getrunkenen Alkohols stehenließ.

Doch leider zeigten in der besagten Nacht nicht alle Menschen so viel Verantwortungsbewusstsein.

Denn Theresa wurde im Laufe der Nacht von einem betrunkenen Fahranfänger tödlich angefahren und erlag sechs Tage später ihren Verletzungen.

Und heute wurde das Urteil gefällt, wie die Bild berichtete: 5.000 Euro Geldstrafe und 12 Monate Führerscheinentzug für den Angeklagten Niclas H. (20).

Was war in der Tatnacht passiert?

Während Theresa Stahl mit ihrem Freund auf dem Nachhauseweg war und zuvor ihr Auto stehenließ, kamen Niclas H., Marvin R. (21), Marcus H. (22) und Paul G. (22) auf einem Weinfest.

Dort floss anscheinend das eine oder andere Glas Alkohol, aber anstatt sich als Teilnehmer vom Straßenverkehr fernzuhalten, stiegen alle Drei noch in einen VW Golf ein und Niclas H. sogar ans Steuer.

Zu diesem Zeitpunkt hatte der Angeklagte 2,89 Promille, wie weitere Untersuchungen nach der Tat feststellten.

Betrunken hinters Steuer

Zunächst sei Niclas H. wohl auf einem Parkplatz gedriftet und hatte dabei eine Stange mitgenommen. Weiter ging es dann mit 60 bis 80 km/h auf einem Feldweg, auf dem sich zur gleichen Zeit Theresa Stahl befand.

Dort wurde sie auch vom Angeklagten gefahrenen Auto erfasst und 13 Meter weit ins Feld geschleudert.

Niclas H. soll darauf „Oh scheiße“ gerufen haben, aber nicht ausgestiegen sein, um erste Hilfe zu leisten oder einen Notarzt zu rufen.

Er fuhr sogar noch 900 Meter weiter, bevor er dann in einem Graben landete.

Vor Gericht sagte Niclas H. aus, dass er sich daran nicht mehr erinnern könne:

„Nach der Beweislage muss ich mir ja die Schuld zugestehen, auch wenn ich mich nicht erinnern kann. Ich weiß nur, was das in meiner Familie angerichtet hat, das war auch nicht einfach…“

Wegen Niclas H.‘s damaligen Alters von 18 Jahren und der Alkoholisierung war laut Richter Bernd Krieger (56) aber kein härteres Urteil als eine 5.000 Euro Geldstrafe und ein 12 monatiger Führerscheinentzug möglich.

Richter sind die Hände gebunden

An den Vater von Theresa gerichtet sagte der Richter:

„Es fällt mir schwer, Ihnen in die Augen zu gucken.

Ich könnte als Vater der Verstorbenen nur sehr schwer oder gar nicht mit diesem Urteil leben.“

Auch er habe vor vier Jahren seine 17-jährige Tochter verloren:

„Da geht man durch die Hölle.“

Aber er hätte nicht anders entscheiden können:

„Wir hätten gerne eine Jugendstrafe verhängt. Aber eine Schwere der Schuld kann es nicht geben, weil er schuldunfähig ist. Schädliche Neigungen liegen nicht vor.“

Aus diesem Grund wurde Niclas H. nicht wegen fahrlässiger Tötung, sondern wegen fahrlässigen Vollrauschs verurteilt.

Der Vater der toten Theresa, Roland Stahl (52), sagte zu diesem unglaublich milden Urteil nur:

„Alles, was ich sagen könnte, wäre nicht jugendfrei.“

Kein Urteil auf dieser Welt kann der Familie ihre geliebte Theresa zurückbringen, doch man hätte sich wohl etwas mehr Gerechtigkeit gewünscht.

Ruhe in Frieden, kleiner Engel.

Dein Leben wurde viel zu früh beendet und hätte mit mehr Verantwortungsbewusstsein so leicht beschützt werden können.