Symbolbild: Mama Belle and the kids/Shutterstock

Paar adoptiert Kind aus Thailand & gibt es wegen psychischer Probleme „zurück“ – 219.000€ Strafe

Köln/Nordrhein-Westfalen: Es gibt verschiedenste Gründe, warum Paare ein Kind adoptieren. Sie können keine Kinder bekommen, möchten Waisenkindern lieber helfen und ein besseres Leben schenken, sind nur Beispiele dafür.

So ging es auch einem Paar aus Deutschland. Diese haben sich für eien Adoption entscheiden und sind dafür extra nach Thailand geflogen.

Dort trafen sie auf ein 5 Jahre altes Mädchen, welches mit ihnen nach Deutschland kommen sollte.

Doch das Familienglück hielt nicht lange.

Paar adoptiert Kind aus Thailand & gibt es wegen psychischer Probleme „zurück“

Nachdem das Paar mit der 5-jährigen nach Hause kam, wurde ihnen schnell klar, dass sie nicht mit dem Kind zurechtkommen.

Sie nahmen schnell Abstand einer Adoption und gaben die Kleine in ein deutschen Kinderheim.

Dafür sollen sie nun aufkommen, berichtet die Bild.

Das Gesetz sieht vor, dass sie nun 100 Euro pro Tag für die Unterbringung im Heim aufkommen müssen. Dies auf höchstens sechs Jahre, bedeutet eine maximale Strafzahlung von 219.000€!

Paar zieht vor Gericht

Gegen diese Kosten wollte das Paar nun vorgehen. Wie das Kölner Landgericht zuvor, wies das Oberlandesgericht dies ab, wie das Gericht in einer Pressemitteilung mitteilt.

Die „Adoptiveltern“ nannten als Grund, dass sie von dem Jugendamt getäuscht wurden.

Das Kind soll psychische Probleme haben, wovon das Paar nicht in Kenntnis gesetzt wurde. Außerdem wurde von einer Probezeit gesprochen, als es um die Adoptionspflegezeit ging. So dachte das Paar, dass sie maximal für sechs Monate der Heim-Unterbringung der Kleinen zahlen müssten.

Unvorteilhaft für die Kläger war allerdings, dass sie selbst davon berichteten, wie das Kind bereits in Thailand auffiel. Beißen, Treten, Spucken und Schreien waren bereits dort Verhaltensauffälligkeiten.

Diese Wutanfälle sind daraufhin der Grund für den Abbruch der Adoption gewesen.

So kam der Richter zum Urteil, dass die Behörden ihre Amtspflicht nicht verletzt haben.

„Sie hätten sich selbst ein Bild vom Charakter des Kindes machen können.“

Richter, Oberlandesgericht

Nun will das Paar vor den Bundesgerichtshof ziehen und gegen den Landschaftsverband Rheinland und die Stadt Dormagen klagen.

Eine Adoption sollte sehr gut überlegt sein. Man übernimmt eine große Verantwortung für ein kleines Kind, welches auch noch in diesem Fall in einem fremden Land war.

 

Lesen Sie mehr über ...