Es war ein Prozess, der ganz Österreich schockierte. Ein 73-jähriger Mann musste sich vor dem Gericht in Wien verantworten.
Ihm wurde vorgeworfen, seine Enkelin und eine ihrer Freundinnen mit Hilfe von KO-Tropfen gefügig gemacht und missbraucht zu haben.
Der Angeklagte soll außerdem die beiden bewusstlosen Mädchen gefilmt und fotografiert haben.
Nun wurde das Urteil gesprochen…
Wien/Österreich: Es ist ein Verbrechen, dass unter die jener Art zählt, die unentschuldbar sind.
„Mir fehlen die Worte“, waren die ersten Worte der Staatsanwältin. Wie die Kronen Zeitung berichtet, musste sie daraufhin erst einmal Schlucken.
Sie spricht die ersten Worte in einem Prozess vor dem Wiener Gericht. Der Angeklagte, ein 73 Jahre alter Mann.
Ihm wird vorgeworfen, sine Enkelin und ihre Spielkameradin, die Enkelin seines besten Freundes, seitdem sie 10 Jahre alt waren, mit Schlafmitteln gefügig gemacht und daraufhin sexuell missbraucht und vergewaltigt zu haben.
73-jähriger Opa verging sich jahrelang an Enkelin
Der Mann soll laut Gutachter ein Schlafmittel genutzt haben, welches Willenlosigkeit auslöst. „Man fühlt sich wie in Watte gepackt“. Für Kinder unter 18 Jahren ist es verboten. Außerdem kann es retrograde Amnesie bewirken. Das bedeutet, dass sich die Opfer an nichts erinnern können.
Die Anklage beschuldigt den Opa außerdem, dass er die Mädchen fotografiert und gefilmt hat, während und nachdem er sich an ihnen vergangen hatte.
Richter Andres Böhm erklärt: „Man glaubt oft, dass solche Menschen krank sein müssen, aber laut Gutachten ist er es nicht.“
Bei der Anklage wäre eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren möglich gewesen.
Doch es wurde eine niedrigere Strafe. Da der 73-jährige Opa nicht nur gestand, sondern auch mehr Taten, als nachweisbar, zugab, eine Entschuldigung kundgab und Bereitschaft zeigt, ein hohes Schmerzensgeld zu zahlen, wurde er zu neun Jahren Gefängnis verurteilt.
Über das Strafmaß lässt sich selbstverständlich immer streiten. Doch eines ist klar, eine Entschuldigung ist bei solchen Taten unmöglich.
Es ist ein unentschuldbares Verbrechen.