Der Stierkampf gehört in Spanien zur Landesgeschichte und Tradition.
Seit 2013 gehört der, von Tierschützern schon lange Jahre schwer verurteilte, Kampf Mensch gegen Stier zum nationalen Kulturgut.
Die Inselregion Balearen, zu der unter anderem Mallorca und Menorca gehören, hatte allerdings 2017 ein regionales Gesetz eingeführt, welches den Stierkampf verbietet.
Ein großes Zeichen in den Augen der Tierschützer, welches allerdings nun nicht wirklich lang hielt.
Morgen soll der erste Stierkampf seit dem einstigen Verbot stattfinden.
Mallorca/Spanien: 2017 wurde es als Schritt zu einer tierfreundlicheren Gesellschaft in Spanien gefeiert.
Die spanische Inselgruppe Balearen ließ ein Stierkampfverbot in Kraft treten. Einst galten die Regionen Katalonien, die Balearen und die Kanaren, zu denen Teneriffa oder Fuerteventura gehören, als Vorreiter einer neuen Zeit.
Stierkampf dient dazu, „tollkühnen“ Menschen zuzujubeln, wie sie den wütenden Angriffen von Stieren ausweichen und diese mit einem Schwert oder Speer nach und nach töten.
„Das ist keine Kultur, sondern Tortur“
Dadurch, dass der Stierkampf seit 2013 als Kulturgut Spaniens geführt wird, entscheid ein Gericht nun, dass damit nur der Staat über ein komplettes Verbot entscheiden darf.
Eigenmächtige Beschlüsse, wie die der der Balearen, dürfen nicht von einzelnen Region verfasst werden.
Nachdem das Stierkampfverbot bereist 2016 in Katalonien rückgängig gemacht wurde, sind die Kanaren nun die einzige Region in Spanien, die noch über ein dementsprechendes Verbot verfügt. Dort war jedoch der Stierkampf nie eine Tradition.
Tierschützer der ganzen Welt sind schockiert davon, dass das Verbot rückgängig gemacht wurde.
Im Dezember 2018 hat das spanische Verfassungsgericht schon über die Aufhebung entschieden. Nun, da am Freitag, den 9. August, seit zwei Jahren erstmals wieder ein Stierkampf auf Mallorca ausgetragen werden soll, flammen die Proteste nochmals auf.
„Das ist keine Kultur, sondern Tortur!“ ist eine der häufigsten Parolen.
Komplett abgesetzt wurde das balearische Stierkampfgesetz nicht. Immerhin das Aufenthaltsverbot Minderjähriger in der Arena und Ausschankverbot von Alkohol sind verblieben. Diese seien rechtskräftig heißt es.
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