Das deutsche Rechtssystem sieht es stets vor, alle Blickwinkel und Einflüsse, die einer Straftat zugrunde lagen, zu untersuchen.
Dies sorgt allerdings augenscheinlich nicht immer für ein “gerechtes“ Urteil.
Im Juni 2018 kam es beim Feuerwehrfest im bayerischen Giebelstadt zu einer Gewalttat, die nun vor Gericht verhandelt wurde.
Obwohl der Täter einem Mann in den Rücken schoss und ihn damit lähmte wurde er nun offiziell vor Gericht freigesprochen. Doch wirklich frei ist der 70-Jährige auch nicht…
Giebelstadt/Bayern: Im Juni 2018 fand das alljährliche Feuerwehrfest in Giebelstadt bei Würzburg statt.
Dort kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen einem 70 Jahre alten Landwirt und einem 55-jährigen Nachbarn von ihm.
Der 70-jährige Mann zog daraufhin eine Schusswaffe und schoss dem Nachbarn in den Rücken.
Der 55-Jährige wurde so getroffen, dass Rückenmark verletzt wurde und er seit dem Vorfall querschnittsgelähmt ist.
Täter wird freigesprochen
Nun, knapp ein Jahr nach der Tat, wurde der Vorfall vor dem Landgericht in Würzburg behandelt. Zwar sehen die Richter die Mordabsicht und die Tat an sich als bewiesen.
Jedoch soll laut einem Gutachten erkannt worden sein, dass der mittlerweile 71-Jährige an psychotischen Wahnvorstellungen leidet, meldet inFranken.de.
Es sei nicht das erste Mal, dass der Mann auffällig wurde.
Die Tat begründete der Landwirt selbst damit, dass er sich verfolgt gefühlt habe. Der Nachbar soll seine Kühe verletzt und seinen Traktor mit Säure verätzt haben.
Der Mann wird vom Gericht als schuldunfähig eingestuft und daher freigesprochen.
Frei ist er allerdings doch nicht. Da die Juristen von einer Wiederholungsgefahr ausgehen, wurde die Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet.
Wie stehst du zu diesem Urteil? Lass uns deine Meinung in den Kommentaren unter dem Facebook-Beitrag wissen.