Geht man in den Großstädten Deutschlands im Park spazieren, kann man häufig nur die Grünflächen und Bäume bewundern, von Blumen fehlt manchmal jede Spur.
Zwar gibt es genug Gärtner, die sich um die Grünanlage kümmern und auch alles dafür geben, dass dort eine wahre Blumenpracht herrscht, doch leider gibt es genug Vandalen, die solche Blumen wieder rausrupfen.
Was dann übrig bleibt, sieht dann wie ein Trauerspiel aus.
Dagegen ging in den vergangenen Jahren ein Rentner in Halberstadt vor, indem er auf eigene Kosten Blumenbeete pflanzte und sich auch drum kümmerte. Doch damit könnte es bald vorbei sein, die Stadt droht ihm jetzt mit einer Geldstrafe, sollte er weitermachen.
Tut man etwas fürs Gemeinwohl, ist die Resonanz in der Regel meist äußerst positiv. Erst recht, wenn man es noch uneigennützig tut und zusätzlich niemanden zur Kasse bittet.
Das war bei Rentner Hans-Jürgen Scholz aus Halberstadt seit Jahren der Fall, wie der Focus berichtete. Der 75-Jährige bepflanzte ein Beet im örtlichen Park und verlangte nichts von der Stadt als Gegenleistung. Im Gegenteil, er kam für alle Unkosten auf.
Doch jetzt bekam er eine Anzeige von der Stadt ins Haus, die ihm mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro drohte, weil er unerlaubt das Beet betreute.
Gegenüber der Bild sagte der Mann:
„Die Anzeige hat mich tief getroffen.
Ich pflege und bepflanze dieses Beet schon seit Jahren auf eigene Kosten zusammen mit vielen Helfern. Bisher wurde das nie beanstandet.“
Im vergangenen Jahr hatte Scholz beispielsweise Eisbegonien gepflanzt, die das Staudenbeet verschönern sollten, in diesem Jahr waren 300 Stiefmütterchen angedacht, alles in einer Kreisform.
Bekannt in der Stadt
Weiter berichtete der Rentner, dass der Brief der Stadt ohne jegliche Vorwarnung ankam und niemand vorher mit ihm geredet hätte. Das verwundert wirklich, wenn man bedenkt, dass Scholz lange Jahre im Stadtrat saß und er kein Unbekannter in der Stadt ist.
Deswegen beschwerte er sich über das Schreiben und bekam darauf eine Antwort der Stadt, die nun auf eine kostenpflichtige Verwarnung verzichten möchte.
Laut Vize-Oberbürgermeister Timo Günther war der Sachverhalt aber klar, der 75-Jährige habe gegen die „Grünflächenordnung der Stadt verstoßen“, gemäß §3 sei es nun mal „nicht gestattet, in den Grün- und Schmuckflächen die Anpflanzungen zu betreten oder zu beschädigen.“
In der Zwischenzeit wurden die Stiefmütterchen entfernt und die Stadt ersetzte sie durch Schnittlauch.
Dieser soll Bild zufolge aber bereits die Stängel hängen lassen.
Da opfert ein Rentner seine Zeit und kümmert sich liebevoll um ein Beet, das für die Öffentlichkeit zugänglich ist und auf einmal hat die Stadt etwas dagegen.
Manchmal ist die deutsche Gesetzestreue einfach nicht zu verstehen.
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