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Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Männliche Küken dürfen weiterhin geschreddert werden

Wie in jeder Branche gibt es auch in der Landwirtschaft Praktiken, die für den Außenstehenden mehr als befremdlich wirken oder sogar empören.

Besonders wenn es darum geht, für nicht weiterverwendbare männliche Küken eine Lösung zu finden. Diese werden nämlich kurz nach dem Schlüpfen schon meist getötet.

Ob das ethisch vertretbar ist und weiterhin so betrieben werden darf, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am heutigen Tag dazu ein Urteil verkündet.

Rein äußerlich gibt es kaum Unterschiede zwischen einem männlichen Küken und einem weiblichen. Dennoch könnte der weitere Lebensweg solcher Küken nicht unterschiedlicher sein.

Während die weiblichen Küken heranwachsen und zu Legehennen oder für die Fleischproduktion verwendet werden, ist das Leben für die männlichen Küken schon vorbei, ehe es angefangen hat: Sie werden innerhalb kürzester Zeit getötet.

Weil diese Praxis womöglich unethisch sein könnte, hat sich laut Bild das Bundesverwaltungsgericht mit dem Kükenschreddern beschäftigt und ein Urteil in diesem Fall gefällt.

Demnach ist das Töten von männlichen Küken direkt nach dem Schlüpfen weiterhin rechtmäßig.

Zwar sei das wirtschaftliche Interesse der Zuchtbetriebe im Sinne des Tierschutzgesetzes kein vernünftiger Grund, der das Schreddern männlicher Küken rechtfertige, doch diese Erlaubnis gelte nur übergangsweise.

In naher Zukunft soll nämlich ein Verfahren zur Geschlechterbestimmung der Tiere im Ei ins Leben gerufen werden, wodurch das weitere Töten der männlichen Küken nicht mehr notwendig sei.

Bislang sind diese Küken nämlich nicht für die Fleisch- und Eierproduktion geeignet und in der EU ist es gang und gäbe, sie 72 Stunden nach dem Schlüpfen zu schreddern oder zu vergasen.

In Nordrhein-Westfalen ist das Kükenschreddern seit dem Jahr 2013 untersagt. Die Landkreise Paderborn und Gütersloh setzten diese Verfügung dann auch um.

Weil die Aufzucht von männlichen Küken mehr Arbeit für die Brütereien bedeutet, klagten einige Betriebe dagegen und bekamen beim Oberverwaltungsgericht Münster recht.

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